Dienstleistungen
Schulkinderbetreuung
Offene Ganztagsschule und „Schule von acht bis eins“ in Lotte:
Betreuung Büren
Schulstraße 2
49504 Lotte
Telefon 0541 12 23 88
Internet www.grundschule-bueren.de
Betreuung Lotteker S
Osnabrüctr. 9
49504 Lotte
Telefon 05404 3221
Internet www.grundschule-lotte.de
Betreuung Wersen
Am Herrengarten 18
49504 Lotte
Telefon 05404 99 79 958
Internet www.gs-wersen.com
Offene Ganztagsschule
Das OGS-Angebot erstreckt sich in der Regel – und unter Einschluss des allgemeinen Unterrichts – an allen Unterrichtstagen:
- von spätestens 8 Uhr bis 16 Uhr
- bei Bedarf bis 16:30 Uhr
- mindestens aber bis 15 Uhr
Zusätzlich zum planmäßigen Unterricht bietet die OGS Angebote außerhalb der Unterrichtszeit an, und zwar
- an allen Unterrichtstagen
- an unterrichtsfreien Tagen
- an beweglichen Ferientagen (außer an Samstagen, Sonn- und Feiertagen, Heiligabend und Weihnachten sowie Silvester und Neujahr)
- bei Bedarf in den Schulferien
Darüber hinaus findet in der OGS eine Hausaufgabenbetreuung statt.
Die Mittagsverpflegung ist mit den Schulen abzusprechen.
„Schule von acht bis eins“
Bei der „Schule von acht bis eins“ handelt es sich um ein reines Betreuungsangebot. Die Betreuung endet um 13 Uhr beziehungsweise nach dem Ende der sechsten Unterrichtsstunde.
Im Rahmen von „Schule von acht bis eins“ findet keine Hausaufgabenbetreuung sowie Ferienbetreuung statt. In Absprache mit der Betreuung kann kostenpflichtig eine Ferienbetreuung hinzu gebucht werden.
Anmeldung und Abmeldung
Die Anmeldung zur Betreuung des Kindes in der Offenen Ganztagsschule und „Schule von acht bis ein“ gilt verbindlich für ein Schuljahr (01.08 bis 31.07 des Folgejahres). Die Anmeldung muss spätestens zum 15. März für das kommende Schuljahr erfolgen.
Unterjährige Anmeldungen sind nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei Zuzügen oder unvorhersehbare Förder- und Betreuungsbedarfe. Dies unter Berücksichtigung der Platzkapazität und Personalsituation.
Die verbindliche Anmeldung finden Sie weiter unten unter „Formulare“.
Abmeldungen zur Offenen Ganztagsschule und „Schule von acht bis eins“ hat schriftlich von den Erziehungsberechtigten bei der Gemeinde Lotte zu erfolgen. Die Abmeldung ist spätestens bis zum 15.März eines jeden Jahres für das kommende Schuljahr einzureichen, andernfalls verlängert sich der Betreuungsvertrag automatisch um ein weiteres Schuljahr.
Vorzeitige, unterjährige Abmeldungen sind nur in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise bei Wohnortwechsel oder Schulwechsel. Die Abmeldung ist unter Nennung des Grundes mit zustimmender Kenntnis der Leitung der Betreuungsmaßnahme bei der Gemeinde Lotte einzureichen.
Zahlungsverkehr
Der fällige Elternbeitrag wird bis zum 15. eines jeden Monats per Lastschrift eingezogen.
Gebühren | Offene Ganztagsbetreuung / "Schule von acht bis eins" 60 € Bei einem Jahreseinkommen unter 24.000 € 10 € Empfänger von Leistungen nach dem SBG II, SGB XII, AsylbLG 10 € Empfänger von Wohngeld, Kinderzuschlag 30 € Geschwisterkinder „Schule von acht bis eins“ 30 € |
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Themen | Kinder, Jugend & Bildung, |