Gleichstellung

Details

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2).“

Zur Verwirklichung dieses Verfassungsgebotes hat die Gemeinde Lotte eine Gleichstellungsbeauftragte eingestellt.

Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für Chancengleichheit, Vielfalt und ein diskriminierungsfreies Miteinander in der Kommune ein.

Sie wirkt bei allen kommunalen Maßnahmen mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen.

Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Beratung von Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen zur Gleichstellung, wie Familie, Pflege und Beruf oder Diskriminierung

  • Unterstützung bei der Suche nach passenden Beratungs- und Hilfsangeboten

  • Beteiligung an Projekten und Aktionen zu Gleichstellungsthemen

  • Öffentlichkeitsarbeit und Bereithalten von Informationsmaterial über aktuelle Angebote, Aktionen und Ansprechstellen

  • Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Vereinen, Initiativen und Institutionen

Innerhalb der Verwaltung ist sie an allen Personalentscheidungen und Personalentwicklungsmaßnahmen zu beteiligen. Sie ist Ansprechperson für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung.

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