Gleichstellung
Details
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Grundgesetz Artikel 3 Absatz 2).“
Zur Verwirklichung dieses Verfassungsgebotes hat die Gemeinde Lotte eine Gleichstellungsbeauftragte eingestellt.
Die Gleichstellungsbeauftragte setzt sich für Chancengleichheit, Vielfalt und ein diskriminierungsfreies Miteinander in der Kommune ein.
Sie wirkt bei allen kommunalen Maßnahmen mit, die die Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen.
Zu ihren Aufgaben gehören:
Beratung von Bürgerinnen und Bürgern bei Fragen zur Gleichstellung, wie Familie, Pflege und Beruf oder Diskriminierung
Unterstützung bei der Suche nach passenden Beratungs- und Hilfsangeboten
Beteiligung an Projekten und Aktionen zu Gleichstellungsthemen
Öffentlichkeitsarbeit und Bereithalten von Informationsmaterial über aktuelle Angebote, Aktionen und Ansprechstellen
Zusammenarbeit mit Frauengruppen, Vereinen, Initiativen und Institutionen
Innerhalb der Verwaltung ist sie an allen Personalentscheidungen und Personalentwicklungsmaßnahmen zu beteiligen. Sie ist Ansprechperson für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung.










