Gleichstellung

Details

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (Grundgesetz Artikel 3 Abs.2)“.

Zur Verwirklichung dieses Verfassungsgebotes hat die Gemeinde Lotte eine Gleichstellungsbeauftragte eingestellt.

Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben.

Zu ihren Aufgaben gehören u. a.:

  •     Frauenspezifische Themen aufgreifen,

  •     Maßnahmen und Projekte entwickeln und durchführen,

  •     ratsuchenden Mädchen und Frauen Hilfestellungen anzubieten,

  •     Informationsmaterial erarbeiten und zur Verfügung stellen,

  •     Kontakte zu Frauengruppen, Vereinen, Initiativen und Institutionen halten und mit diesen kooperieren,

Innerhalb der Verwaltung ist sie an allen Personalentscheidungen und Personalentwicklungsmaßnahmen zu beteiligen. Sie nimmt an verwaltungsinternen Arbeitssitzungen teil, wirkt mit bei der Erstellung und Fortschreibung des Frauenförderplanes und ist Ansprechpartnerin für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.