Landtagswahl 2027
25. April 2027
Am 25. April 2027 findet in NRW die Landtagswahl statt.
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag
- Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und
- mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.
Wählerinnen und Wähler haben bei der Landtagswahl 2027 zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein*e Wahlkreisbewerber*in, mit der Zweitstimme eine Landesliste gewählt. Der Stimmzettel enthält auf der linken Seite die Kreiswahlvorschläge mit den Wahlkreisbewerbern bzw. -bewerberinnen und auf der rechten Seite die Landeslisten.
Kontakt
wahlen@lotte.de
05404 889-854