Landtagswahl 2027

Landtagswahl 2027

25. April 2027

Am 25. April 2027 findet in NRW die Landtagswahl statt.

Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • Deutsche*r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
  • das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat und
  • mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in Nordrhein-Westfalen seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Landes hat.

Wählerinnen und Wähler haben bei der Landtagswahl 2027 zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein*e Wahlkreisbewerber*in, mit der Zweitstimme eine Landesliste gewählt. Der Stimmzettel enthält auf der linken Seite die Kreiswahlvorschläge mit den Wahlkreisbewerbern bzw. -bewerberinnen und auf der rechten Seite die Landeslisten.

Wahlhelfer*in

Aufgaben des Wahlvorstandes
  • Die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl.
  • Die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses.
  • Die Ausgabe der Stimmzettel.
  • Die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis.
  • Die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen.
  • Die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.
Voraussetzungen

Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann werden, wer mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. 

Vor der Wahl werden die Wahlhelfer*innen gründlich über ihre Aufgabe informiert. Für einige der Wahlhelfer*innen gibt es eine Schulung im Rathaus.

Der Wahlvorstand setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen, darunter Wahlvorsteher*in, Schriftführer*in sowie deren Stellvertretung und mehrere Beisitzer*innen. Der Dienst wird in zwei Schichten organisiert: vormittags von 7:30 bis 13:00 Uhr und nachmittags von 13:00 bis 18:00 Uhr. Bei einer Nachmittagsschicht ist keine Teilnahme an der morgendlichen Zusammenkunft erforderlich. Ab 18:00 Uhr treffen sich alle Wahlhelfenden zur Auszählung der Stimmen. 

Jede*r Wahlhelfer*in erhält für ihr ehrenamtliches Engagement ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro. 

Jetzt als Wahlhelfer*in melden!

Melden Sie sich gerne über das Online-Formular als Wahlhelferin oder Wahlhelfer:
→ hier bewerben

Kontakt

wahlen@lotte.de
05404 889-854