Aktuelle Baugebiete

Aktuelle Baugebiete

Die Nachfrage nach Baugrundstücken in der Gemeinde Lotte hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Während in der Vergangenheit eine sehr hohe Nachfrage bestand, stehen aktuell noch einzelne Baugrundstücke zur Verfügung. Die Vermarktung erfolgt dabei bedarfsgerecht und in Abhängigkeit der jeweiligen Baugebietsentwicklung.

Derzeit befindet sich insbesondere das Baugebiet „Schafwinkel“ im Ortsteil Büren in der Entwicklung und Vermarktung. Weitere klassische Neubaugebiete in verschiedenen Ortsteilen stehen aktuell nicht in der aktiven Vermarktung zur Verfügung.

Die Gemeinde Lotte entwickelt Wohnbauflächen weiterhin bedarfsgerecht und orientiert sich dabei an der örtlichen Nachfrage sowie den städtebaulichen Zielsetzungen.

Sollten künftig weitere Bauflächen in die Entwicklung gehen, werden diese rechtzeitig öffentlich bekannt gemacht und entsprechend aufbereitet.

Baugebiet "Schafwinkel" - Ortsteil Büren

Am nordwestlichen Siedlungsrand des Ortsteils Büren entwickelt die Gemeinde Lotte das Wohnbaugebiet „Schafwinkel“ zwischen Schoppenbusch, Schmalkenweg und Bergstraße auf einer Fläche von rund 3,8 ha.

Im Baugebiet werden Grundstücke für unterschiedliche Wohnformen angeboten, darunter freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser sowie Mehrfamilienhäuser.

Die Erschließung des Baugebietes ist bereits weit fortgeschritten. Die Baustraße ist hergestellt und freigegeben, sodass die Hochbauentwicklung schrittweise erfolgen kann.

Städtebaulicher Entwurf Schafwinkel

Der städtebauliche Entwurf für das Baugebiet „Schafwinkel“ bildet die Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Quartiers. Er zeigt die geplante Anordnung der Wohnbauflächen, Erschließungsstraßen sowie Grün- und Freiräume und dient als Orientierungsrahmen für die weitere Umsetzung.

Der Entwurf berücksichtigt eine vielfältige Wohnbebauung und eine an die Umgebung angepasste städtebauliche Struktur.

Vermarktungskonzept

Für das Baugebiet „Schafwinkel“ wurde ein strukturiertes Vermarktungskonzept erarbeitet. Dieses stellt eine transparente und nachvollziehbare Vergabe der Baugrundstücke sicher.

Die Vergabe erfolgt anhand festgelegter Kriterien, die insbesondere soziale, familienbezogene und ortsbezogene Aspekte berücksichtigen. Ziel ist es, eine ausgewogene und nachhaltige städtebauliche Entwicklung im Baugebiet zu unterstützen.

Vermarktungskonzept Schafwinkel

Die Vermarktung erfolgt in Zusammenarbeit mit NRW.URBAN im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN handelt als Treuhänderin der Gemeinde und unterstützt die Gemeinde Lotte u.a. bei der Vermarktung. Interessierte Bauwillige können sich über die jeweiligen Vergabeverfahren und aktuellen Vermarktungsrunden informieren. Weitere Informationen zu zur Kooperative Baulandentwicklung Quartier Schafwinkel erhalten Sie unter: Lotte: Go4Wohnen - Kooperative Baulandentwicklung

Interessierte Bauwillige sowie Interessenten für Mietswohnungen oder Mietreihenhäuser können sich vertrauensvoll an NRW: Urban wenden.

Frau Lüggert, Tel.: +49 (0) 231/ 43 41 238
Frau Gut, Tel.: +49 (0) 231 / 43 41 115
eMail: kbe_lotte@nrw-urban.de

Verfügbare Grundstücke / aktueller Stand

Im Baugebiet „Schafwinkel“ stehen derzeit noch einzelne Baugrundstücke zur Verfügung. Die Vermarktung erfolgt fortlaufend im Rahmen der laufenden Entwicklungsabschnitte.
Interessierte Bauwillige können sich über den aktuellen Stand der Verfügbarkeit unter der interaktiven Karte abrufen.
Verlinkung Interaktive Karte: Lotte Baugebiet "Schafwinkel"

Bebauungsplan / planungsrechtliche Rahmenbedingungen

Für das Baugebiet „Schafwinkel“ wurde ein Bebauungsplan aufgestellt, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung des Wohngebietes schafft. Er regelt unter anderem die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Erschließung.
Der Bebauungsplan bildet die verbindliche Grundlage für die Bebauung der Grundstücke und stellt sicher, dass sich die Entwicklung des Gebietes in die städtebauliche Gesamtplanung der Gemeinde Lotte einfügt.
Der Bebauungsplan kann unter folgendem Link eingesehen werdenGemeinde Lotte

FAQ - Ein- und Zweifamilienhaus-Grundstücke

Wie hoch sind die Kaufpreise?

Die Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke liegen je nach Größe und Lage zwischen ca. 56.000 Euro und ca. 128.000 Euro. Für Grundstücke für Doppelhaushälften liegen die Kaufpreise zwischen ca. 56.000 Euro und ca. 60.000 Euro.

Wer darf sich bewerben?

Bewerben können sich private Bauherren, die das Wohngebäude selbst nutzen möchten. Pro Haushalt ist nur eine Bewerbung zulässig und es kann jeweils nur ein Grundstück ausgewählt werden.

Was kostet die Grundstücksreservierung?

Die Reservierung ist kostenlos.

Sind Grundstücksreservierungen übertragbar?

Nein, die Reservierungen können nicht übertragen werden.

Nach welchen Kriterien werden die Grundstücke vergeben?

Anhand der ausgefüllten Bewerberbögen erfolgt die Punktevergabe auf Grundlage des Kriterienkatalogs (siehe auch Vermarktungskonzept). Seitens der Politik wurde beschlossen, dass bei der Vergabe der Punkte der aktuelle, derzeitige Stand (Bewerbung) zugrunde gelegt wird

Nach welchen Kriterien werden die Grundstücke vergeben?
Werden ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen der Bewerbung auch in der näheren Umgebung von Lotte berücksichtigt?

Nein. Die Politik hat sich dazu entschieden, im Rahmen der Bewerbungen nur Punkte für Ehrenämter in Lotte – zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur Förderung des sozialen Engagements in Lotte – zu vergeben.

Wie werden die Punkte für das Kriterium „nachhaltige und schadstoffarme Baustoffe“ vergeben?

Sobald mind. ein nachhaltiger oder schadstoffarmer Baustoff aufgeführt wird, erhält der Bewerber die max. Punktzahl. Es gibt keine Abstufung der Punkte.

Was passiert, wenn ein Grundstück wieder frei wird?

Sollte eine Grundstücksreservierung aufgehoben werden, können die vorher nicht berücksichtigten Interessenten*innen in der Reihenfolge der erreichten Punkte aus dem Bewerberbogen – unabhängig ihrer Grundstücks-Prioritätennennung – nachrücken. Bei Punktgleichheit wird ein Losverfahren durchgeführt.

Welche Verpflichtungen gibt es?
  • Die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben müssen die Wahrheit entsprechen und umgesetzt werden. Anderenfalls behält sich die Gemeinde das Recht vor, Konventionalstrafen zu verlangen. (siehe Vermarktungskonzept, Punkt 3.2)
  • Bauverpflichtung: Die Erwerber*innen haben mit der Bebauung des Grundstücks innerhalb von 24 Monaten nach Freigabe der Baustraße, spätestens jedoch 24 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages, zu beginnen und innerhalb von 48 Monaten das Gebäude fertigzustellen
  • Selbstnutzung: Das Gebäude muss vom Käufer für mind. 10 Jahre selbstgenutzt werden.
Welche Wärmeversorgung ist im Baugebiet vorhanden?

Im Baugebiet „Schafwinkel“ wird keine Gasleitung verlegt. Grundstückskäufer*innen haben die Möglichkeit ihre Wärmeversorgung individuell und bedarfsgerecht zu planen (z. B. Geothermie). Luftwärmepumpen sind jedoch im Neubaugebiet Schafwinkel nicht gewollt und werden daher über den Kaufvertrag ausgeschlossen.

Gibt es bereits Probebohrungen, um die Bohrtiefe für Geothermie abschätzen zu können?

Eine Studie der iNeG (IngenieurNetzwerk Energie eG) in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Tecklenburger Land (SWTE) aus dem Jahr 2021 hat ergeben, dass die geologischen Voraussetzungen für eine Wärmeversorgung über Erdwärmesonden im Baugebiet gegeben sind. Die genaue Bohrtiefe wurde nicht ermittelt; die Wärmeleitfähigkeit nach Länge der Erdwärmesonde kann jedoch unter www.geothermie.nrw.de überschlägig geprüft werden.

Was ist unter festen Brennstoffen zu verstehen? Sind Kaminöfen zulässig?

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Verwendung von festen und flüssigen Brennstoffen in Heizanlagen, Öfen, Kaminen und ähnlichen Verbrennungsanlagen zur Raumheizung und Warmwasserbereitung unzulässig. Der Ausschluss gilt nicht für Blockheizkraftwerke, Pellet-Heizungen und für die Verwendung von Holz und Holzprodukten in Kaminen und Öfen für die Heizung eines einzelnen Raumes innerhalb einer Wohnung.

Gibt es Vorgaben zum Eigentum der Solar-/ Photovoltaikanlagen?

Nein. Den Bauherren ist es überlassen, ob sie selbst Eigentümer der Solar-/ Photovoltaikanlage sind oder andere Betreibermodelle wählen.

Brauche ich einen Partner, wenn ich eine Doppelhaushälfte bauen möchte?

Nein. Im Rahmen der Grundstücksvergabe werden Doppelhauspartner zugeteilt. Sollte ein Partner bereits vorhanden sein, muss jeder eine eigene Bewerbung einreichen. Ein Hinweis im Mitteilungsfeld des Bewerberbogens auf den Partner kann gerne aufgenommen werden. 

Wichtig: die Beurkundung des Grundstückskaufvertrages erfolgt erst, wenn beide DHH-Partner*innen die Kaufabsicht erklärt haben.

Dürfen die übrigen 25% des Staffelgeschosses bei Flachdachhäusern als Balkon/ Dachterrasse genutzt werden?

Ja.

Sind die Größen für Garagen und Gebäude vorgeschrieben? Sind Doppelgaragen möglich?

Die Baukörper dürfen die eingezeichneten Baugrenzen nicht überschreiten. Innerhalb dieses Baufensters können die Gebäudemaße von den Bauherren frei gewählt werden. Wenn das Gebäude entsprechend schmaler geplant wird, ist auch eine Doppelgarage möglich.

Sind Einliegerwohnungen in allen Gebäuden möglich?

Ja. Auf den kleineren Grundstücken können kleinere Einliegerwohnungen z. B. im Dachgeschoss oder Souterrain vorgesehen werden.

Können die Gebäude mit Keller errichtet werden?

Ja.

Ist eine Begrünung des Flachdaches auch verpflichtend, wenn hierauf eine Photovoltaikanlage errichtet werden soll?

Ja, die Verpflichtung besteht weiterhin.

Passt eine Klinkerfassade zu natürlichen Baustoffen?

Ja, da Klinkerziegel oder Riemchenklinker verwendet werden können.

Welche zusätzlichen Kosten fallen an?
  • Grunderwerbssteuer in Höhe von 6,5% des Kaufpreises
  • Notar- und Grundbuchkosten in Höhe von ca. 1,5% des Kaufpreises
  • Anschlusskosten für die Versorgung mit Strom, Wasser, Telekommunikation werden vom jeweiligen Versorger in Rechnung gestellt.
  • Vermessungskosten für das Grundstück (inkl. zurückgestellte Grenzpunkte) sind bereits im Kaufpreis enthalten
  • Kosten für Hausanschlüsse (bis zur Grundstücksgrenze inkl. Schacht) sind bereits im Kaufpreis enthalten
  • Erschließungskosten sind bereits im Kaufpreis enthalten
Was für Zuschüsse gibt es von der Gemeinde für die klimarelevanten Kriterien?

Die aktuellen Förderprogramme der Gemeinde können hier eingesehen werden.

Welche Gründe liegen für die hohen ökologischen Standards vor? Ist die Verhältnismäßigkeit noch gegeben?

Gemäß des Ratsbeschlusses vom 10.10.2019 berücksichtigt die Gemeinde Lotte bei jeglichen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima und favorisiert Lösungen, die sich positiv auf Klima -, Umwelt - und Artenschutz auswirken. Dieser Leitgedanke fand daher bereits im städtebaulichen Entwurf, sowie im Bebauungsplan Berücksichtigung und wurde auch auf die Vermarktung übertragen.