Bestattung
Details
In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen
Erdbestattung
Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)
Anonyme Bestattung
Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen.
Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)
nicht vorhanden,
nicht zu ermitteln,
nicht auffindbar.
oder
kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach
und
veranlasst auch kein anderer die Bestattung,
hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.
Kosten
Es fallen Gebühren an für
die Ausstellung der Sterbeurkunde,
die Erteilung der Bestattungsgenehmigung,
weitere notwendige Amtshandlungen,
Ausstellung eines Leichenpasses
Wenn die Angehörigen nicht für die Bestattung eines Verstorbenen sorgen, wird die Bestattung von der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde veranlasst und die bestattungspflichtigen Personen haften als Gesamtschuldner für die entstehenden Kosten.
Sofern die Angehörigen nicht in der Lage sind, die Bestattungskosten zu tragen und der Nachlass der Verstorbenen ebenfalls nicht dazu ausreicht, können sie einen Antrag auf Übernahme der Kosten beim zuständigen Sozialamt stellen.
Hinweise
Ort und Zeit von Bestattungen werden in Absprache mit den Hinterbliebenen und den Geistlichen festgelegt.
Unterlagen
Für die Bestattung
Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige