Bestattung

Details

In Deutschland werden Bestattungen im Allgemeinen durch Bestattungsinstitute, allgemein Bestatter genannt, durchgeführt. Sie können dabei unterschiedliche Bestattungsarten auswählen. Je nach Region können Sie wählen zwischen

  • Erdbestattung

  • Feuerbestattung (Waldbestattung, Seebestattung, Urnenbestattung)

  • Anonyme Bestattung

Eine Bestattung ist frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes möglich. Ausnahmen kann das zuständige Gesundheitsamt aus wichtigem Grund zulassen. 

Sind Bestattungspflichtige (Angehörige)

  • nicht vorhanden,

  • nicht zu ermitteln, 

  • nicht auffindbar.

oder

  • kommen sie ihrer Pflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach

und

  • veranlasst auch kein anderer die Bestattung,

hat die für den Sterbe- oder Auffindungsort örtlich zuständige Ordnungsbehörde für die Bestattung zu sorgen.

Hinweise

Ort und Zeit von Bestattungen werden in Absprache mit den Hinterbliebenen und den Geistlichen festgelegt.

Begriffe im Kontext

Beerdigung, Bescheinigung Tod, Bestattung, Leichenpass, Standesamtsangelegenheiten, Sterberegister, Sterbeurkunde, Todesbescheinigung, Todesfall, Verstorbener, Sterbefall, Friedhof, Todesfall, Leiche, Leichenhalle, Grab, Urne, Sarg, Ruhestätte, Begräbnis, ableben, Tod, tot, Totenstätte, sterben