Aktuelle Baugebiete
Die Nachfrage nach Baugrundstücken in der Gemeinde Lotte ist sehr hoch, die Nachfrage kann leider durch den Bestand nicht gedeckt werden. Aus diesem Grund entwickelt die Gemeinde aktuell ein neues Baugebiet:
Schafwinkel
Schafwinkel
Am Bürener Berg wird zukünftig ein neues Wohnbaugebiet zwischen Schoppenbusch, Schmalkenweg und Bergstraße auf einer ca. 3,8 ha großen Fläche entstehen. Das Baugebiet „Schafwinkel“ ist Teil des Programms Kooperative Baulandentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN handelt als Treuhänderin der Gemeinde und unterstützt die Gemeinde Lotte u.a. bei der Vermarktung.
Kooperative Baulandentwicklung – NRW.URBAN
Im Baugebiet „Schafwinkel“ werden Grundstücke unterschiedlicher Lage und Größe für freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser angeboten. Die Vielzahl an unterschiedlichen Gebäudetypen wird durch unterschiedliche Vermarktungsverfahren offeriert.
In enger Abstimmung wurde zwischen der Gemeinde Lotte und NRW.URBAN ein Vermarktungskonzept erarbeitet. Dieses bildet die Grundlage für den zukünftigen Vermarktungsprozess und enthält alle Informationen, Abläuf, Bewertungen, Kriterien für die Vergabe der Grundstücke, etc.
Der Karte können Sie die Parzellierung und die einzelnen Grundstücksgrößen entnehmen sowie einige Infos zur Bebauung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 81 „Schafwinkel“.
Der Bebauungsplan kann außerdem hier eingesehen werden.
Die Baustraße wurde im November 2023 fertiggestellt und freigegeben, so dass mit den Hochbaumaßnahmen gestartet werden kann.
Kontaktdaten und Ansprechpartner
NRW.Urban
Frau Lüggert, Tel.: 0231 43 41 238,
Frau Gut, Tel.: 0231 43 41 115
Sollten Sie Interesse an einem freien Grundstück im Baugebiet Schafwinkel haben, können Sie sich per E-Mail an kbe_lotte(at)nrw-urban.de wenden.
Für Interessenten für Mietwohnungen oder Mietreihenhäuser können sich ebenfalls an obenstehende E-Mailadresse wenden, um in eine Interessentenliste aufgenommen zu werden.
FAQ Ein-/ Zweifamilienhausgrunstücke
Wie hoch sind die Kaufpreise?
Für die Ein-/ Zweifamilienhaus-Grundstücke liegen die Kaufpreise je nach Größe und Lage der Grundstücke zwischen ca. 56.000,-€ und ca. 128.000,-€ .Die Kaufpreise für Grundstücke für Doppelhaushälften liegen zwischen ca. 56.000,-€ und ca. 60.000,-€
Welche Verpflichtungen gibt es?
- Die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben müssen die Wahrheit entsprechen und umgesetzt werden. Anderenfalls behält sich die Gemeinde das Recht vor, Konventionalstrafen zu verlangen. (siehe Vermarktungskonzept, Punkt 3.2)
- Bauverpflichtung: Die Erwerber*innen haben mit der Bebauung des Grundstücks innerhalb von 24 Monaten nach Freigabe der Baustraße, spätestens jedoch 24 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages, zu beginnen und innerhalb von 48 Monaten das Gebäude fertigzustellen
- Selbstnutzung: Das Gebäude muss vom Käufer für mind. 10 Jahre selbstgenutzt werden.
Wer darf sich bewerben?
Private Bauherren, die das Wohngebäude selber nutzen wollen. Pro Haushalt ist nur ein Bewerberbogen zulässig. Pro Bewerberbogen kann sich nur um ein Grundstück beworben werden.
Sind Grundstücksreservierungen übertragbar?
Nein
Was kostet die Grundstücksreservierung?
Die Reservierung des Grundstücks ist kostenlos.
Brauche ich einen Partner, wenn ich eine Doppelhaushälfte bauen möchte?
Nein. Im Rahmen der Grundstücksvergabe werden Doppelhauspartner zugeteilt. Sollte ein Partner bereits vorhanden sein, muss jeder eine eigene Bewerbung einreichen. Ein Hinweis im Mitteilungsfeld des Bewerberbogens auf den Partner kann gerne aufgenommen werden. Wichtig: die Beurkundung des Grundstückskaufvertrages erfolgt erst, wenn beide DHH-Partner*innen die Kaufabsicht erklärt haben.
Was passiert, wenn ein Grundstück wieder frei wird?
Sollte eine Grundstücksreservierung aufgehoben werden, können die vorher nicht berücksichtigten Interessenten*innen in der Reihenfolge der erreichten Punkte aus dem Bewerberbogen – unabhängig ihrer Grundstücks-Prioritätennennung – nachrücken. Bei Punktgleichheit wird ein Losverfahren durchgeführt.
Welche zusätzlichen Kosten fallen an?
- Grunderwerbssteuer in Höhe von 6,5% des Kaufpreises
- Notar- und Grundbuchkosten in Höhe von ca. 1,5% des Kaufpreises
- Anschlusskosten für die Versorgung mit Strom, Wasser, Telekommunikation werden vom jeweiligen Versorger in Rechnung gestellt.
- Vermessungskosten für das Grundstück (inkl. zurückgestellte Grenzpunkte) sind bereits im Kaufpreis enthalten
- Kosten für Hausanschlüsse (bis zur Grundstücksgrenze inkl. Schacht) sind bereits im Kaufpreis enthalten
- Erschließungskosten sind bereits im Kaufpreis enthalten
Kriterien/ Bepunktung für Grundstücksvergabe
Nach welchen Kriterien werden die Grundstücke vergeben?
Anhand der ausgefüllten Bewerberbögen erfolgt die Punktevergabe auf Grundlage des Kriterienkatalogs (siehe auch Vermarktungskonzept). Von der Gemeinde und der Politik wurde beschlossen, dass bei der Vergabe der Punkte der aktuelle, derzeitige Stand (Bewerbung) zugrunde gelegt wird
Werden ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen der Bewerbung auch in der näheren Umgebung von Lotte berücksichtigt?
Nein. Die Politik hat sich dazu entschieden, im Rahmen der Bewerbungen nur Punkte für Ehrenämter in Lotte – zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur Förderung des sozialen Engagements in Lotte – zu vergeben.
Wie werden die Punkte für das Kriterium „nachhaltige und schadstoffarme Baustoffe“ vergeben?
Sobald mind. ein nachhaltiger oder schadstoffarmer Baustoff aufgeführt wird, erhält der Bewerber die max. Punktzahl. Es gibt keine Abstufung der Punkte.
Energie
Welche Wärmeversorgung ist im Baugebiet vorhanden?
Im Baugebiet „Schafwinkel“ wird keine Gasleitung verlegt. Grundstückskäufer*innen haben die Möglichkeit ihre Wärmeversorgung individuell und bedarfsgerecht zu planen (z.B. Geothermie). Luftwärmepumpen sind jedoch im Neubaugebiet Schafwinkel nicht gewollt und werden daher über den Kaufvertrag ausgeschlossen.
Gibt es bereits Probebohrungen, um die Bohrtiefe für Geothermie abschätzen zu können?
Eine Studie der iNeG (IngenieurNetzwerk Energie eG) in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Tecklenburger Land (SWTE) aus dem Jahr 2021 hat ergeben, dass die geologischen Voraussetzungen für eine Wärmeversorgung über Erdwärmesonden im Baugebiet gegeben sind. Die genaue Bohrtiefe wurde nicht ermittelt; die Wärmeleitfähigkeit nach Länge der Erdwärmesonde kann jedoch unter www.geothermie.nrw.de überschlägig geprüft werden.
Was ist unter festen Brennstoffen zu verstehen? Sind Kaminöfen zulässig?
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans ist die Verwendung von festen und flüssigen Brennstoffen in Heizanlagen, Öfen, Kaminen und ähnlichen Verbrennungsanlagen zur Raumheizung und Warmwasserbereitung unzulässig. Der Ausschluss gilt nicht für Blockheizkraftwerke, Pellet-Heizungen und für die Verwendung von Holz und Holzprodukten in Kaminen und Öfen für die Heizung eines einzelnen Raumes innerhalb einer Wohnung.
Gibt es Vorgaben zum Eigentum der Solar-/ Photovoltaikanlagen?
Nein. Den Bauherren ist es überlassen, ob sie selber Eigentümer der Solar-/ Photovoltaikanlage sind oder andere Betreibermodelle wählen.
Rund ums Gebäude
Dürfen die übrigen 25% des Staffelgeschosses bei Flachdachhäusern als Balkon/ Dachterrasse genutzt werden?
Ja
Sind die Größen für Garagen und Gebäude vorgeschrieben? Sind Doppelgaragen möglich?
Die Baukörper dürfen die eingezeichneten Baugrenzen nicht überschreiten. Innerhalb dieses Baufensters können die Gebäudemaße von den Bauherren frei gewählt werden. Wenn das Gebäude entsprechend schmaler geplant wird, ist auch eine Doppelgarage möglich.
Sind Einliegerwohnungen in allen Gebäuden möglich?
Ja. Auf den kleineren Grundstücken können kleinere Einliegerwohnungen z.B. im Dachgeschoss oder Souterrain vorgesehen werden.
Können die Gebäude mit Keller errichtet werden?
Ja
Ist eine Begrünung des Flachdaches auch verpflichtend, wenn hierauf eine Photovoltaikanlage errichtet werden soll?
Ja
Passt eine Klinkerfassade zu natürlichen Baustoffen?
Ja, da Klinkerziegel oder Riemchenklinker verwendet werden können.
Freianlagen/ Gärten
Was bedeutet insekten- und fledermausfreundliche Außenbeleuchtung?
Für die Außenbeleuchtung sind nur insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 % zulässig (geeignete marktgängige Leuchtmittel sind zurzeit Natriumdampflampen* und LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton, z.B. Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von 3000 K oder weniger Kelvin). Die Beleuchtung ist möglichst sparsam zu wählen und Dunkelräume sind zu erhalten. Dazu sind die Lampen möglichst niedrig aufzustellen. Es sind geschlossene Lampenkörper mit Abblendungen nach oben und zur Seite zu verwenden, so dass das Licht nur direkt nach unten strahlt. Blendwirkungen in angrenzende Gehölzbestände sind zu vermeiden. Die Beleuchtungsdauer ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Sonstiges
Was für Zuschüsse gibt es von der Gemeinde für die klimarelevanten Kriterien?
Die aktuellen Förderprogramme der Gemeinde können hier eingesehen werden.
Welche Gründe liegen für die hohen ökologischen Standards vor? Ist die Verhältnismäßigkeit noch gegeben?
Gemäß dem Ratsbeschluss vom 10.10.2019 berücksichtigt die Gemeinde Lotte bei jeglichen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima und favorisiert Lösungen, die sich positiv auf Klima -, Umwelt - und Artenschutz auswirken. Dieser Leitgedanke fand daher bereits im städtebaulichen Entwurf, sowie im Bebauungsplan Berücksichtigung und wurde auch auf die Vermarktung übertragen.