Aktuelle Baugebiete
Die Nachfrage nach Baugrundstücken in der Gemeinde Lotte ist sehr hoch, die Nachfrage kann leider durch das Angebot nicht gedeckt werden. Aus diesem Grund entwickelt die Gemeinde aktuell ein neues Baugebiet. Hier finden Sie eine Übersicht der aktuellen Projekte:
Schafwinkel
Aktuelle Links:
Kooperative Baulandentwicklung – NRW.URBAN
Am Bürener Berg wird zukünftig ein neues Wohnbaugebiet zwischen Schoppenbusch, Schmalkenweg und Bergstraße auf einer ca. 3,8 ha großen Fläche entstehen. Das Baugebiet „Schafwinkel“ ist Teil des Programms Kooperative Baulandentwicklung des Landes Nordrhein-Westfalen. Die landeseigene Gesellschaft NRW.URBAN handelt als Treuhänderin der Gemeinde und unterstützt die Gemeinde Lotte u.a. bei der Vermarktung.
Im Baugebiet „Schafwinkel“ werden Grundstücke unterschiedlicher Lage und Größe für freistehende Einfamilienhäuser, Doppelhäuser, Reihenhäuser und Mehrfamilienhäuser angeboten. Die Vielzahl an unterschiedlichen Gebäudetypen wird durch drei unterschiedliche Vermarktungsverfahren offeriert:
- Dirketvergabe der Ein- und Zweifamilienhäuser
- Konzeptvergabe der mehrfamilienhäuser
- Konzeptvergabe der Reihenhäuser
In enger Abstimmung wurde zwischen der Gemeinde Lotte und NRW.URBAN ein Vermarktungskonzept erarbeitet. Dieses bildet die Grundlage für den zukünftigen Vermarktungsprozess und enthält alle Informationen, Abläuf, Bewertungen, Kriterien für die Vergabe der Grundstücke, etc.
Der Karte können Sie die Parzellierung und die einzelnen Grundstücksgrößen entnehmen sowie einige Infos zur Bebauung aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 81 „Schafwinkel“.
Im November 2022 ist die Vermarktung der Grundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser gestartet. In der Veranstaltung wurden der städtebauliche Entwurf sowie die Festsetzungen des Bebauungsplans erläutert. Außerdem wurden die Kriterien sowie der Ablauf für die Vergabe der Grundstücke und ein Muster der Kaufverträge transparent dargelegt (z.B. Vertrag mit Bauverpflichtung, Selbstnutzungsgebot etc.).
Aktuell geht die Gemeinde davon aus, dass die Baustraße ca. Ende 2023 fertig gestellt und freigegeben wird, so dass zu diesem Zeitpunkt mit den Hochbaumaßnahmen gestartet werden kann.
FAQ’s Ein-/ Zweifamilienhausgrundstücke (Direktvergabe)
Vermarktung/ Bewerbungsverfahren
Wann startet die Vermarktung der Ein-/ Zweifamilienhaus-Grundstücke?
Mit der Informationsveranstaltung am 17.11.2022. Alle Informationen und Unterlagen finden Sie hier.
Wann endet die Bewerbungsfrist für die 2. Runde?
Am 23.07.2023. Alle Informationen und Unterlagen finden Siehier.
Wie hoch sind die Kaufpreise?
Für die Ein-/ Zweifamilienhaus-Grundstücke liegen die Kaufpreise je nach Größe und Lage der Grundstücke zwischen ca. 56.000,-€ und ca. 128.000,-€ .Die Kaufpreise für Grundstücke für Doppelhaushälften liegen zwischen ca. 56.000,-€ und ca. 60.000,-€
Wie ist Ablauf/ Zeitplan bis zum Kauf des Grundstückes?
Einen groben Zeitplan finden Sie hier:
(siehe Punkt 3.3 im Vermarktungskonzept)
Welche Verpflichtungen gibt es?
- Die im Bewerbungsbogen gemachten Angaben müssen die Wahrheit entsprechen und umgesetzt werden. Anderenfalls behält sich die Gemeinde das Recht vor, Konventionalstrafen zu verlangen. (siehe Vermarktungskonzept, Punkt 3.2)
- Bauverpflichtung: Die Erwerber*innen haben mit der Bebauung des Grundstücks innerhalb von 24 Monaten nach Freigabe der Baustraße, spätestens jedoch 24 Monaten nach Abschluss des Kaufvertrages, zu beginnen und innerhalb von 48 Monaten das Gebäude fertigzustellen
- Selbstnutzung: Das Gebäude muss vom Käufer für mind. 10 Jahre selbstgenutzt werden.
Private Bauherren, die das Wohngebäude selber nutzen wollen. Pro Haushalt ist nur ein Bewerberbogen zulässig. Pro Bewerberbogen kann sich nur um ein Grundstück beworben werden.
Sind Grundstücksreservierungen übertragbar?
Nein
Was kostet die Grundstücksreservierung?
Die Reservierung des Grundstücks ist kostenlos.
Brauche ich einen Partner, wenn ich eine Doppelhaushälfte bauen möchte?
Nein. Im Rahmen der Grundstücksvergabe werden Doppelhauspartner zugeteilt. Sollte ein Partner bereits vorhanden sein, muss jeder eine eigene Bewerbung einreichen. Ein Hinweis im Mitteilungsfeld des Bewerberbogens auf den Partner kann gerne aufgenommen werden. Wichtig: die Beurkundung des Grundstückskaufvertrages erfolgt erst, wenn beide DHH-Partner*innen die Kaufabsicht erklärt haben.
Was passiert, wenn ein Grundstück wieder frei wird?
Sollte eine Grundstücksreservierung aufgehoben werden, können die vorher nicht berücksichtigten Interessenten*innen in der Reihenfolge der erreichten Punkte aus dem Bewerberbogen – unabhängig ihrer Grundstücks-Prioritätennennung – nachrücken. Bei Punktgleichheit wird ein Losverfahren durchgeführt.
Welche zusätzlichen Kosten fallen an?
- Grunderwerbssteuer in Höhe von 6,5% des Kaufpreises
- Notar- und Grundbuchkosten in Höhe von ca. 1,5% des Kaufpreises
- Anschlusskosten für die Versorgung mit Strom, Wasser, Telekommunikation werden vom jeweiligen Versorger in Rechnung gestellt.
- Vermessungskosten für das Grundstück (inkl. zurückgestellte Grenzpunkte) sind bereits im Kaufpreis enthalten
- Kosten für Hausanschlüsse (bis zur Grundstücksgrenze inkl. Schacht) sind bereits im Kaufpreis enthalten
- Erschließungskosten sind bereits im Kaufpreis enthalten
Kriterien/ Bepunktung für Grundstücksvergabe
Nach welchen Kriterien werden die Grundstücke vergeben?
Anhand der ausgefüllten Bewerberbögen erfolgt die Punktevergabe auf Grundlage des Kriterienkatalogs (siehe auch Vermarktungskonzept). Von der Gemeinde und der Politik wurde beschlossen, dass bei der Vergabe der Punkte der aktuelle, derzeitige Stand (Bewerbung) zugrunde gelegt wird
Werden ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen der Bewerbung auch in der näheren Umgebung von Lotte berücksichtigt?
Nein. Die Politik hat sich dazu entschieden, im Rahmen der Bewerbungen nur Punkte für Ehrenämter in Lotte – zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und zur Förderung des sozialen Engagements in Lotte – zu vergeben.
Wie werden die Punkte für das Kriterium „nachhaltige und schadstoffarme Baustoffe“ vergeben?
Sobald mind. ein nachhaltiger oder schadstoffarmer Baustoff aufgeführt wird, erhält der Bewerber die max. Punktzahl. Es gibt keine Abstufung der Punkte.
Energie
Welche Wärmeversorgung ist im Baugebiet vorhanden?
Im Baugebiet „Schafwinkel“ wird keine Gasleitung verlegt. Grundstückskäufer*innen haben die Möglichkeit ihre Wärmeversorgung individuell und bedarfsgerecht zu planen (z.B. Geothermie). ). Luftwärmepumpen sind jedoch im Neubaugebiet Schafwinkel nicht gewollt und werden daher über den Kaufvertrag ausgeschlossen.
Gibt es bereits Probebohrungen, um die Bohrtiefe für Geothermie abschätzen zu können?
Eine Studie der iNeG (IngenieurNetzwerk Energie eG) in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Tecklenburger Land (SWTE) aus dem Jahr 2021 hat ergeben, dass die geologischen Voraussetzungen für eine Wärmeversorgung über Erdwärmesonden im Baugebiet gegeben sind. Die genaue Bohrtiefe wurde nicht ermittelt; die Wärmeleitfähigkeit nach Länge der Erdwärmesonde kann jedoch unter www.geothermie.nrw.de überschlägig geprüft werden.
Was ist unter festen Brennstoffen zu verstehen? Sind Kaminöfen zulässig?
Gibt es Vorgaben zum Eigentum der Solar-/ Photovoltaikanlagen?
Nein. Den Bauherren ist es überlassen, ob sie selber Eigentümer der Solar-/ Photovoltaikanlage sind oder andere Betreibermodelle wählen.
Rund ums Gebäude
Dürfen die übrigen 25% des Staffelgeschosses bei Flachdachhäusern als Balkon/ Dachterrasse genutzt werden?
Ja
Sind die Größen für Garagen und Gebäude vorgeschrieben? Sind Doppelgaragen möglich?
Die Baukörper dürfen die eingezeichneten Baugrenzen nicht überschreiten. Innerhalb dieses Baufensters können die Gebäudemaße von den Bauherren frei gewählt werden. Wenn das Gebäude entsprechend schmaler geplant wird, ist auch eine Doppelgarage möglich.
Sind Einliegerwohnungen in allen Gebäuden möglich?
Ja. Auf den kleineren Grundstücken können kleinere Einliegerwohnungen z.B. im Dachgeschoss oder Souterrain vorgesehen werden.
Können die Gebäude mit Keller errichtet werden?
Ja
Ja
Passt eine Klinkerfassade zu natürlichen Baustoffen?
Ja, da Klinkerziegel oder Riemchenklinker verwendet werden können.
Freianlagen/ Gärten
Was bedeutet insekten- und fledermausfreundliche Außenbeleuchtung?
Für die Außenbeleuchtung sind nur insekten- und fledermausfreundliche Leuchtmittel mit einer Hauptintensität des Spektralbereiches über 500 nm bzw. maximalem UV-Licht-Anteil von 0,02 % zulässig (geeignete marktgängige Leuchtmittel sind zurzeit Natriumdampflampen* und LED-Leuchten mit einem geeigneten insektenfreundlichen Farbton, z.B. Warmweiß, Gelblich, Orange, Amber, Farbtemperatur CCT von 3000 K oder weniger Kelvin). Die Beleuchtung ist möglichst sparsam zu wählen und Dunkelräume sind zu erhalten. Dazu sind die Lampen möglichst niedrig aufzustellen. Es sind geschlossene Lampenkörper mit Abblendungen nach oben und zur Seite zu verwenden, so dass das Licht nur direkt nach unten strahlt. Blendwirkungen in angrenzende Gehölzbestände sind zu vermeiden. Die Beleuchtungsdauer ist auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Kann es durch das Regenrückhaltebecken zu einer Mückenplage und Geruchsbelästigung kommen?
In das Regenrückhaltebecken wird nur Regenwasser geleitet. Es sollte deshalb grundsätzlich zu keiner Geruchsbelästigung kommen. Das Becken ist nicht dauergefüllt. Nur bei Regenereignissen wird es befüllt und das Wasser wird dann gedrosselt in die Kanalisation wieder abgeleitet.
Sonstiges
Was für Zuschüsse gibt es von der Gemeinde für die klimarelevanten Kriterien?
Die aktuellen Förderprogramme der Gemeinde können hier eingesehen werden.
Gemäß dem Ratsbeschluss vom 10.10.2019 berücksichtigt die Gemeinde Lotte bei jeglichen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima und favorisiert Lösungen, die sich positiv auf Klima -, Umwelt - und Artenschutz auswirken. Dieser Leitgedanke fand daher bereits im städtebaulichen Entwurf, sowie im Bebauungsplan Berücksichtigung und wurde auch auf die Vermarktung übertragen.
FAQ’s Konzeptvergabe (Grundstücke Mehrfamilien-/ Reihenhäuser)
An wen richtet sich die Vermarktung?
Die Vermarktung für Mehrfamilien- und Reihenhäuser richtet sich an gewerbliche Investoren.
Voraussetzung: 50% der Bruttogeschossfläche muss als öffentlich geförderten Wohnraum errichtet werden, um ein Baugrundstück erwerben zu können.
In welchem Verfahren wird die Veräußerung der Grundstücke erfolgen?
Die Veräußerung erfolgt über eine Konzeptvergabe. Bei dieser Vergabeart steht die Qualität des eingereichten Konzeptes im Vordergrund der Vergabeentscheidung. Bei Konzeptvergaben erfolgt die Vergabe über eine im Vorfeld festgelegte Wertungsmatrix. Ziel ist es, nach Maßgabe ausgewählter Kriterien die beste Lösung zu finden, die sowohl architektonisch als auch im Hinblick auf das Nutzungskonzept, das Mobilitätskonzept und die Energieversorgung überzeugt.
An wen sollen sich Interessenten (Mieten/ Kaufen/ Bauen) wenden?
Sowohl für Miet-, Kaufinteressenten als auch Bauträger/ Investoren wird eine Interessentenliste geführt. Zu gegebener Zeit werden auf Wunsch die entsprechenden Kontakte hergestellt.
Interessierte können sich gerne per E-Mail (kbe_lotte(at)nrw-urban.de) auf eine Interessentenliste setzen lassen.
Wie hoch sind die Grundstückskaufpreise?
Für Grundstücke im Rahmen der Konzeptvergaben (Mehrfamilienhaus-/ Reihenhausgrundstücke) liegen die Grundstückspreise bei 220,-€/ m².
Wie viele Geschosse sind bei den Mehrfamilienhäusern maximal möglich?
Für die Gebäude werden Höhenbegrenzungen in Form von maximaler Ge-bäudehöhe sowie einer maximalen Geschossigkeit festgelegt, um eine möglichst homogene Gestaltqualität zu gewährleisten. In dem Allgemeinen Wohngebiet WA 4 werden eine Gebäudehöhe von 11,0 m und maximal drei Geschosse festgesetzt. Das oberste Geschoss ist als Staffelgeschoss auszubilden, dessen Außenwände allseitig um jeweils mindestens 1,0 m hinter die Außenwandflächen des darunterliegenden Vollgeschosses zurücktreten.
