Informationen zu Bundestagswahl 2025
Hier finden Sie alle Informationen der Verwaltung rund um die Bundestagswahl, die am 23. Februar 2025 stattfindet.
Über den folgenden Link gelangen Sie direkt zur Beantragung von Online-Wahlscheinen
- 15.01.2025: Informationen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache
15.01.2025: Informationen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache
Über den Link zur Seite der Bundeszentrale für politische Bildung erhalten Sie Informationen zur Bundestagswahl in Leichter Sprache:
Bundestagswahl 2025. Kurz und knapp | einfach POLITIK | bpb.de
Dort sind sowohl ein Hörbuch als auch zwei Handreichungen zur Bundestagswahl 2025 hinterlegt.
- 15.01.2025: Informationen zur Briefwahl
15.01.2025: Informationen zur Briefwahl
Wer am 23.02.2025 nicht persönlich zur Wahl gehen kann oder möchte, hat die Möglichkeit seine Stimme per Briefwahl abzugeben.
Für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist ein Wahlscheinantrag erforderlich.Hinweis:Da die Stimmzettel erst ab dem 04.02.2025 an das Wahlamt geliefert werden, können die Briefwahlunterlagen frühestens ab dem Zeitpunkt der Lieferung versandt werden.
►Wie stelle ich meinen Wahlscheinantrag für die Wahl per Briefwahl?
- Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief
Einen Wahlscheinantrag samt Briefwahlunterlagen können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefesstellen. Bitte achten Sie darauf, alle Felder auf dem Vordruck (Geburtsdatum, aktuelles Datum, Unterschrift) auszufüllen. Den Antrag können Sie per Post (zzgl. Portokosten) zurücksenden, persönlich im Rathaus abgeben oder in den Briefkasten am Rathauseingang werfen.
- Formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch
Falls Sie nicht den Vordruck auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes verwenden möchten, sind für einen formlosen, schriftlichen, mündlichen (nicht telefonisch) oder elektronischen Antrag mindestens folgende Angaben erforderlich: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift.
- Per Online-Formular
Die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist auch online möglich. Ein entsprechendes Formular ist über diesen Link oder den auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten QR-Code aufrufbar:
https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5566048
Der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen wird jeweils nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt.
- Im Briefwahlbüro
Es besteht die Möglichkeit, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro der Gemeinde Lotte zu beantragen. Dazu ist neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen.
Neben der Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann die Briefwahl auch bequem direkt vor Ort vorgenommen werden.
Das Briefwahlbüro erreichen Sie über den Vordereingang des Rathauses, Westerkappelner Straße 19, 49504 Lotte (bitte ausgewiesene Klingel betätigen).
Sie können das Briefwahlbüro ohne vorherige Terminankündigung besuchen.
Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
Vom 05.02. – 21.02. 2025:
Mo. bis Fr. von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Mo. + Do. von 14.00 Uhr bis 17:30 Uhr
Fr. am 21.02.2025 von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr.
Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wichtig: Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt und/oder persönlich in Empfang nehmen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht (zu finden auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief) vorlegen.
►Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen zurücksenden?
Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig mit der Post (empfohlen wird spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 20.02.2025) zurückgesendet werden. Briefwähler können ihre Briefwahlunterlagen auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Es wird angeregt, die Briefwahl sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchzuführen und den Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abzusenden oder dort abzugeben.
Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18.00 Uhr vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.
- 15.01.2025: Versand der Wahlbenachrichtungsbriefe
15.01.2025: Versand der Wahlbenachrichtungsbriefe
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die Bundestageswahl 2025 werden in den nächsten Tagen an die wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Lotte zugestellt.
Sollte jemand bis zum 02.02.2025 kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben, wird empfohlen, sich beim Wahlamt der Gemeinde Lotte zu melden.
- 18.12.2024: Schließzeiten des Wahlamt-Büros der Gemeinde Lotte rund um den Jahreswechsel
18.12.2024: Schließzeiten des Wahlamt-Büros der Gemeinde Lotte rund um den Jahreswechsel
Aufgrund der laufenden Planungen zur vorgezogenen Bundestagswahl ist das Büro des Wahlamtes am 23. und 30. Dezember jeweils in der Zeit von 09:00 bis 12:30 Uhr unter der Rufnummer 05404 889-851 erreichbar.
Dringende persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung unter der genannten Rufnummer möglich.
Das Wahlamt bleibt am 24. Dezember (Heiligabend), am 27. Dezember (Schließung des Rathauses) sowie am 31. Dezember (Silvester) geschlossen.
- 21.11.2024: Wahlhelfer*innen gesucht
21.11.2024: Wahlhelfer*innen gesucht
Die Gemeinde Lotte sucht engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, die am Wahltag im Wahllokal die Stimmzettel an die Wählerinnen und Wähler ausgeben, die Stimmabgaben im Wählerverzeichnis vermerken und am Wahlabend die abgegebenen Stimmen auszählen.
Vorerfahrungen sind nicht notwendig. Vor der Wahl erhalten Sie eine Schulung, und wir stellen Ihnen alle benötigten Informationsmaterialien zur Verfügung. In jedem Wahlvorstand stehen erfahrene Ehrenamtliche als Ansprechpartner*innen bis zum Abschluss der Wahl zur Verfügung.
Voraussetzung ist die deutsche Staatsbürgerschaft, das Mindestalter von 18 Jahren und möglichst die Zugehörigkeit zum Wahlberechtigtenkreis der Gemeinde Lotte. Ist dies der Fall, können Sie als Wahlhelferin und Wahlhelfer die Gemeinde Lotte bei der Bundestagswahl 2025 unterstützen.
„Demokratie lebt durch dein Engagement – melde dich als Wahlhelfer*in!“
Der Wahlvorstand setzt sich zusammen aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher, der stellvertretenden Wahlvorsteherin oder dem stellvertretenden Wahlvorsteher, der Schriftführerin oder dem Schriftführer sowie der stellvertretenden Schriftführerin oder dem stellvertretenden Schriftführer und den Beisitzer*innen. Der Dienst im Wahllokal erfolgt in zwei Schichten (7:30 – 13:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr). Die Zusammenkunft um 7:30 Uhr im Wahllokal bei einer Nachmittagsschicht ist nicht erforderlich. Um 18:00 Uhr wird das Wahlergebnis mit dem gesamten Wahlvorstand ermittelt. Für das ehrenamtliche Engagement am Wahlsonntag wird unmittelbar nach der Wahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro pro Person überwiesen.
Sie haben Interesse? Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
Vormerken lassen können Sie sich über das Onlineformular auf dieser Seite: Wahlhelfer Anmeldung
Für Fragen oder telefonische Vormerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Gemeinde Lotte
- Wahlamt -
05404 889-851
wahlen(at)lotte.de
Mo. - Fr. 9:00 – 14:00 Uhr