Obstbaumförderung

Details

Ziele:

Das Förderprogramm „ 100 Obstbäume für Lotte“ soll Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Lotte bei der Anlage naturnaher und insektenfreundlicher Gärten unterstützen und dadurch Artenvielfalt auf dem Gemeindegebiet fördern.

Antragsberechtigt:

Antragberechtigt sind Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte auf dem Gebiet der Gemeinde Lotte. Ist der Antragsteller nicht der Grundstückseigentümer, ist das Einverständnis des Eigentümers mit der Obstbaumpflanzung nachzuweisen.

Zuschuss:

Der Zuschuss beträgt pro erworbenen Obstbaum 20,- €. Es werden pro Grundstück jährlich maximal 2 Obstbäume gefördert.

Fördergegenstand:

Gefördert wird der Erwerb regionaltypischer Streuobstsorten als Hochstamm oder Halbstamm in Baumschulqualität mit Mindestumfang von 6-8 cm in 1m Höhe.

Verfahren:

Der Antragsteller erwirbt Obstbäume bei dem Fachhändler seiner Wahl, bewahrt den Kaufbeleg auf, füllt das umseitige Formular aus und reicht es bei der Gemeinde z. Hd. der Umweltbeauftragten ein. Aus dem Kaufbeleg müssen Sorte, Stammumfang sowie die Bezugsquelle hervorgehen. Bei Erfüllung der Förderkriterien wird der entsprechende Förderbetrag vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Fördermittel an die genannte Bankverbindung ausgezahlt.
Hierzu ist ein jährlicher Gesamtbetrag von 2000,- € vorgesehen. Sollten die beantragten Fördermittel diesen Gesamtbetrag überschreiten, erfolgt die Bewilligung und Auszahlung nach Reihenfolge des Antragseingangs.

Vorgaben:

Die Obstbäume sind fachgerecht auf dem beantragten Grundstück zu pflanzen, für die Bereitstellung des notwendigen Materials (Baumpfahl, Strick, ggf. Verbissschutz) ist der Antragsteller selbst verantwortlich.
Die Gemeinde Lotte behält sich für einen Zeitraum von 3 Jahren ab Antragstellung vor, zu prüfen, ob die beantragte Anpflanzung erfolgt ist. Sollte die Anpflanzung wider Erwarten nicht gelingen, wird um Ausfallmeldung zwecks Ursachenforschung gebeten, bevor erneut ein Antrag gestellt wird.

Einschränkungen und Fristen:

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden, die Auszahlungen erfolgen in der Regel zeitnah nach Einreichung von Antrag und Kaufbeleg, für das laufende Jahr spätestens jedoch zum 01. November.