Winterdienst

Details

Unter Winterdienst der Kommune versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Der Streu- und Räumdienst wird allerdings nur auf den Busstrecken und bes. gefährlichen Straßenabschnitten wie z.B. Brücken oder bei stärkerem Gefälle durchgeführt, d.h. Wohnstraßen werden i.d.R. nicht geräumt.

Die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lotte legt die Pflichten der Bürger folgendermaßen fest:

„Die Gehwege (in verkehrsberuhigten Straßen die entsprechenden Zonen entlang der Grundstücksgrenzen) sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (mindestens 85 cm) von Schnee freizuhalten. Bei Eis- und Schneeglätte sind die Fußgängerüberwege und die gefährlichen Stellen auf den von den Grundstückseigentümern zu reinigenden Fahrbahnen zu bestreuen, wobei abstumpfende Mittel vorrangig vor auftauenden Mitteln einzusetzen sind. Auf Gehwegen ist bei Eis- und Schneeglätte zu streuen, wobei die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt a) in besonderen klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mitteln keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist, b) an gefährlichen Stellen an Gehwegen, wie z.B. Treppen, Rampen, Brückenauf- oder -abgängen, starken Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten. Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut, salzhaltiger oder sonstige auftauende Mittel enthaltender Schnee darf auf ihnen nicht gelagert werden. In der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 9.00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. An Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel oder für Schulbusse müssen die Gehwege so von Schnee freigehalten und bei Glätte bestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgang gewährleistet ist. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges oder - wo dies nicht möglich ist - auf dem Fahrbahnrand so zu lagern, dass der Fußgänger- und Fahrverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Die Einläufe in Entwässerungsanlagen und die Hydranten sind von Eis und Schnee freizuhalten. Schnee und Eis von Grundstücken dürfen nicht auf den Gehweg und die Fahrbahn geschafft werden.“

In der Gemeinde Lotte existiert eine genaue Regelung für den Winterdienst durch die Mitarbeiter des Servicebetriebes, der jeweils mit Beginn des Winterwetters nach Bedarf angeordnet wird. Wochentags beginnt der Winterdienst um 5.30 Uhr, an Samstagen um 6.30 Uhr und an Sonn- und Feiertagen um 7.00 Uhr. Durch die Nutzung der regionalen Wettervorhersagen ist heute ein differenzierter Winterdienst möglich, bei dem Straßenglätte ggf. auch präventiv bekämpft werden kann.