Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erteilung (Kreis Steinfurt)

Details

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.

Termine

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Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Voraussetzungen

  • geistige und körperliche Eignung

  • Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen

  • persönliche Zuverlässigkeit

  • nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit

Unterlagen

  • amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)

  • gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung

  • EU-/EWR-Führerschein

  • Sehtest

  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde

  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister

Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:

  • Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle

Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

Rechtsgrundlagen