Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erteilung (Kreis Steinfurt)
Details
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Begriffe im Kontext
Fahrgastbeförderung, Personenbeförderung, Erlaubnis für Taxi, Taxiführerschein, Führerschein zur Fahrgastbeförderung, Erlaubnis für Mietwagen, Erlaubnis für Krankenwagen, Erlaubnis für gebündelte Bedarfsverkehre