Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer Erteilung (Kreis Steinfurt)
Details
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Termine
Online-Dienste
Kosten
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Voraussetzungen
geistige und körperliche Eignung
Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
persönliche Zuverlässigkeit
nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Unterlagen
amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (beispielsweise Personalausweis, Reisepass)
gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung
EU-/EWR-Führerschein
Sehtest
Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Falls die FzF für Taxen oder Mietwagen für den gebündelten Bedarfsverkehr gelten soll zusätzlich:
Nachweis der erforderlichen Ortskenntnisse durch eine Bescheinigung einer geeigneten Stelle
Falls die FzF für Krankenkraftwagen gelten soll, zusätzlich:
Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe