Meldebescheinigung Erteilung (einfach oder erweitert)
Details
Sie erhalten nach Ihrer An-, Um- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebestätigung.
Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten. Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden. Eine Meldebescheinigung wird zum Beispiel zur Vorlage beim Jobcenter oder bei der Agentur für Arbeit und dient der Auskunft darüber, dass eine bestimmte Person ihren Wohnsitz in einer Stadt oder Kommune hat.
Die Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben bestätigt werden müssen, können Sie eine erweiterte Meldebescheinigung erhalten. Diese enthält zusätzliche Angaben, wie beispielsweise Ihren Familienstand oder Ihre Staatsangehörigkeit.
Mit der Meldebescheinigung können Sie gegenüber Dritten nachweisen, in einer aktuellen Wohnung gemeldet zu sein. Es gibt verschiedene Behörden oder Anlässe, bei denen Sie eine Meldebescheinigung vorlegen müssen.
Termine
Online-Dienste
Voraussetzungen
Antragsteller *in hat den Wohnsitz in der Gemeinde Lotte
Unterlagen
Personalausweis bzw. Reisepass
schriftliche Vollmachtserklärung (bei Beauftragung einer anderen Person)










