Sterbeurkunde Ausstellung

Details

Eine Sterbeurkunde kann ausgestellt werden, sobald der Sterbefall im Sterberegister beurkundet wurde.

Wichtig ist die Sterbeurkunde beispielsweise für die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung) sowie für die Nachlassabwicklung. Um gesetzliche oder private Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen, benötigen Sie ebenfalls eine Sterbeurkunde.

Die Sterbeurkunde enthält den Vor- und Familiennamen der oder des Verstorbenen, Ort und Tag der Geburt, den letzten Wohnsitz und den Familienstand. Sterbeort und Zeitpunkt sowie Angaben zum Ehegatten oder zur Ehegattin beziehungsweise zum Lebenspartner oder der Lebenspartnerin.

Sie können die Sterbeurkunde in folgenden Formen erhalten:

  • Sterbeurkunde

  • Internationale Sterbeurkunde

  • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Sterberegister

Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister (bisher Sterbebuch) gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit dem Sterbefall eingetragen hat

Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkunden entweder als

  • neuen Ausdruck aus dem elektronischen Register (sofern bei Ihrem Standesamt bereits geführt) oder

  • Kopie oder wortgenaue Abschrift des Sterbeeintrags aus dem Sterberegister.

Begriffe im Kontext

Sterbefallanzeige; Beerdigung; Standesamtsangelegenheiten; Urkunde; tot; Standesamtsangelegenheit; Standesamt; Sterbeurkunde; Bestattungsinstitut; Sterbefallbeurkundung; Tod; Sterbefall; Hinterbliebene; Beerdigungsschein; Todesbescheinigung; Bestattung; Bestattungsurkunde; Todesfall; Personenstandsurkunde