Hundesteuer Ermäßigung / Befreiung

Details

In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

  • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
  • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
  • Jagdhunde
  • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
  • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
  • Sanitäts- und Schutzhunde
  • Hütehunde
  • Tierheimhunde

Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Ermäßigung ausgeschlossen sein.Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

 

Begriffe im Kontext

Halten von Hunden , Hundehalter, Hundabmeldung, Hundeanmeldung, Hundesteuermarken, Tierhaltung, Hundehaltung, Ermäßigung der Hundesteuer beantragen, Hundesteuerermäßigung, Dackel, Hektor