Ehrenamtskarte

Details

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung

Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen.

Mit der Ehrenamtskarte können Angebote in verschiedenen landeseigenen und kommunalen Einrichtungen vergünstigt wahrgenommen werden. Sie gilt aber auch für Angebote von Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft, Kultur und Sport. Sie alle machen mit, den Einsatz von ehrenamtlich Engagierten öffentlich zu würdigen.

Auch in Lotte können Sie die Ehrenamtskarte beantragen. Die entsprechenden Voraussetzungen für eine Beantragung der Ehrenamtskarte finden Sie weiter unten.

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte NRW ist eine besondere Ergänzung der seit 2008 bestehenden Ehrenamtskarte NRW. Sie ist gedacht für langjährig Engagierte, die die wöchentlich geforderte Anzahl von fünf Stunden ehrenamtlicher Tätigkeit nicht oder nicht mehr erbringen.

Hier finden Sie die teilnehmenden Kommunen.

Hier finden Sie weitere Informationen über die gewährten Vergünstigungen.

Sie können die Ehrenamtskarte digital per App beantragen. Alternativ ist eine Beantragung auch auf manuellem Weg möglich. Hierzu laden Sie bitte das PDF-Formular herunter und reichen es schriftlich ein (auch per Mail an ehrenamt@lotte.de).

Die App-Funktion steht für die Jubiläums-Ehrenamtskarte zurzeit noch nicht zur Verfügung, diese kann derzeit nur über den manuellen Weg beantragt werden. Hierzu laden Sie bitte das PDF-Formular herunter und reichen es schriftlich ein (auch per Mail an ehrenamt@lotte.de).

Apple App-Store:

Apple-App

Google Play-Store:

Android-App

Hinweise

Kooperationspartner/in werden:

Die Wertschätzung und Attraktivität der Ehrenamtskarte wird vor allem geprägt von Vergünstigungen, die der Einzelhandel, die Gastronomie sowie der Dienstleistungssektor ermöglichen können. Falls auch Sie Kooperationspartner/in der Ehrenamtskarte werden möchten, nutzen Sie bitte das Rückmeldeformular.

Fristen

Die Ehrenamtskarte hat eine Gültigkeit von zwei Jahre, danach muss die Karte neu beantragt werden.

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit

Voraussetzungen

Ehrenamtskarte

  • Ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens fünf Std. / Woche oder mind. 250 Std. / Jahr*

  • Ehrenamtliche Tätigkeit seit mindestens einem Jahr

  • Ehrenamtliche Tätigkeit ausschließlich für Dritte

  • Ehrenamtliche Tätigkeit ohne Aufwandsentschädigung, die über Erstattung von Kosten hinausgeht

  • Der Wohnsitz ist in Lotte oder die ehrenamtliche Tätigkeit ist für eine am Gemeinwohl orientierte Einrichtung in Lotte

  • mindestens das 14 Lebensjahr vollendet

Jubiläums-Ehrenamtskarte

  • Ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement

  • Der Wohnsitz ist in Lotte oder die ehrenamtliche Tätigkeit ist für eine am Gemeinwohl orientierte Einrichtung in Lotte

  • Ehrenamtliche Tätigkeit ausschließlich für Dritte

  • Ehrenamtliche Tätigkeit ohne Aufwandsentschädigung, die über die Erstattung der Kosten hinausgeht

*Tätigkeiten bei verschiedenen Organisationen können zusammengerechnet werden, um die Anforderung eines mindestens fünfstündigen Engagements pro Woche zu erfüllen.

Verfahrensablauf

Optionen zur Beantragung:

  • per App (Jubiläums-Ehrenamtskarte derzeit noch nicht)

  • manuell per PDF-Formular das Sie ausdrucken und schriftlich einreichen (auch per Mail an ehrenamt@lotte.de)

Welche Daten müssen angegeben werden:

  • Angaben zur Person (Name, Anschrift...)

  • Angaben zum Einsatzgebiet der ehrenamtlichen Tätigkeit (Einsatzbereich, Einsatzort, Beschreibung der Tätigkeit...)

  • Angaben zur Organisation, in der die Tätigkeit ausgeübt wird (Name, Anschrift, Ansprechpartner...)

  • Ein schriftlicher Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit der gemeinnützigen Einrichtung (Stempel und Unterschrift)

  • Sonstige Angaben zur Tätigkeit (seit wann wird die Tätigkeit ausgeübt, durchschnittlicher Zeitaufwand...)

Rechtsgrundlagen

Die Einführung der Ehrenamtskarte NRW erfolgte im Jahr 2008 durch einen Kabinettbeschluss. Landesweite Kriterien: Zeitliches ehrenamtliches Engagement von mind. 5 Stunden/Woche bzw. 250 Stunden/Jahr ohne Erhalt einer Aufwandspauschale.

Weitere Parameter können die Kreise/Kommunen eigenständig/individuell festlegen: Vorlaufzeit des Ehrenamtes (1 oder 2 Jahre), Gültigkeitsdauer der Karte, ob Wohnort und Einsatzort identisch sein muss, Mindestalter etc.

Weiterführende Informationen