Eichenprozessionsspinner

Details

Information zum Auftreten von Raupen des Eichenprozessionsspinners in Lotte.

Ab Anfang Mai bis in den August hinein, ist erneut im gesamten Gemeindegebiet mit einem Auftreten von Raupen bzw. Raupennestern des Eichenprozessionsspinners (EPS) zu rechnen. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Eichen im Gemeindegebiet befallen sein wird.
Um Raupen oder Raupennester des Eichenprozessionsspinners an Bäumen in öffentlichen Bereichen der Gemeinde Lotte zu melden, nutzen Sie ab sofort bitte das neue Online-Meldeformular.

Die Brennhaare der Raupen, die ein Nesselgift enthalten, können für Menschen und Tieren erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen verursachen. Ein Kontakt mit den fast unsichtbaren Härchen löst Hautausschläge, Brennen und Juckreiz aus. Seltener kommt es auch zu schwereren Reaktionen wie Atemwegsreizungen, Bindehautentzündungen oder Fieber. Im Gebiet des Kreises Steinfurt sind allerdings in den letzten Jahren keine Fälle von schweren allergischen Reaktionen bekannt geworden.

Erste mit Raupen des Eichenprozessionsspinners befallene Eichen, wurden bereits Ende April in Lotte festgestellt. Geschulte Mitarbeiter des Servicebetriebes führen ab Anfang/Mitte Mai gezielte Kontrollen der Eichen auf öffentlichen Flächen und an kommunalen Einrichtungen durch. Zunächst werden vorrangig in allen sensiblen öffentlichen Bereichen, wie Schulhöfen, Kinderspielplätzen, sowie stärker genutzten Aufenthaltsbereichen in Grünanlagen und an Straßen, die kommunalen Eichenbestände überprüft und Raupen bzw. Raupennester des EPS sukzessive beseitigt. An sensiblen öffentlichen Plätzen oder Flächen, an denen befallene Eichen festgestellt wurden, werden zudem Warnhinweise angebracht und besonders gefährdete Bereiche, wie Kinderspielplätze oder stärker frequentierte Aufenthaltsbereiche im öffentlichen Raum, zeitweise auch gesperrt.

Wenn Sie einen Eichenprozessionsspinner-Befall auf einer öffentlichen Fläche der Gemeinde Lotte bemerken und vermuten, dass der Befall noch nicht bekannt ist, können Sie diesen über ein neu eingerichtetes Online-Meldeverfahren der zuständigen Stelle melden. Eine Meldepflicht besteht aber grundsätzlich nicht.

Hier finden Sie zudem eine digitale Karte, in der alle bereits gemeldeten bzw. bekannten Befallsorte im Gemeindegebiet markiert sind. Das neue Online-Meldeverfahren und die Übersichtskarte wurden vom Kreis Steinfurt entwickelt und den kreisangehörigen Kommunen zur Verfügung gestellt.

Begriffe im Kontext

Schädlinge, Raupen, Bekämpfung, Raupe, Brennhaare, Nesselgift