Wohngeld Feststellung (Erstantrag)
Details
Sie können Wohngeld als Mieter (sog. Mietzuschuss) oder als Eigentümer für selbstgenutzten Wohnraum (sog. Lastenzuschuss) erhalten.
Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert - auf der Basis der sog. Wohngeldformel - berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.
Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.
Begriffe im Kontext
Eigenheim, Eigentümer, Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Lastenzuschuss, Wohngeldangelegenheiten, Wohngeldbescheid, Wohngeldbetrag, Wohngelderhöhung, Wohngeldhöhe, Wohngeldminderung, Wohngeldveränderung, Wohngeldzahlung, Wohnung, Wohngeld, Mietzuschuss, Wohngeldberechtigte Person, Zuschuss zu Lasten, Zuschuss zur Miete, Unterstützung für Wohnkosten, Unterstützung für Eigentum, Unterstützung für Miete, Wohngeldantrag, Wohngeldanspruch, Wohngeldberechtigung, Miete, Mietzuschuss, Wohngeldantrag