Personalausweis - Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen
Details
PIN setzen
Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises im Bürgerbüro setzen.
In der AusweisApp2 ist das setzen der PIN auch möglich
Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp) setzen.
PIN ändern
Sie können Ihre PIN jederzeit und beliebig oft selbst ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zwei Mal Ihre neu gewählte PIN.
Sie können Ihre PIN auch im Bürgerbüro ändern.
PIN neu setzen
Sie können sich eine PIN im Bürgerbüro neu setzen lassen z.B. wenn
Ihnen der PIN-Brief mit der Ihnen zugeteilten Transport-PIN und der Entsperrungsnummer (PUK zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN) nicht vorliegt
oder wenn Sie Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben
Ihre Daten im Personalausweis müssen immer aktuell sein. Sie können einen neuen bei Ihrer Personalausweisbehörde am Hauptwohnsitz beantragen. Das ist in der Regel das Bürgeramt.
Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde stellen, wenn Sie einen wichtigen Grund darlegen können. Bitte klären Sie die Anerkennung Ihres Grundes vorab mit der von Ihnen gewählten Behörde ab. Es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an. Das heißt, Sie müssen mehr für Ihren neuen Personalausweis zahlen.
Bei Adressänderungen ist zwar kein neuer Personalausweis nötig, aber Sie müssen ihn dennoch im Bürgeramt am Hauptwohnsitz vorlegen. Dabei vermerkt die Behörde die neue Anschrift auf einem Aufkleber auf der Rückseite des Ausweises. Zudem ändert sie die Anschrift im Chip des Ausweises.
Termine
Kosten
Es entstehen keine Kosten.
- EUR 37,00 für antragstellende Personen ab einschließlich 24 Jahren
- EUR 22,80 für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- EUR 13,00 Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder bei nichtzuständiger Behörde
- EUR 30,00 Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Anschriftsänderung: gebührenfrei
Fristen
Wenn die Daten in Ihrem Personalausweis nicht mehr aktuell sind, müssen sie dies schnellstmöglich ändern lassen.
Voraussetzungen
Der Chip zur Nutzung der Online-Ausweisfunktion ist aktiviert auf Ihrer/m
deutschen Personalausweis
eID-Karte für EU/EWR-Bürger/innen (Unionsbürgerkarte)
Ihnen liegt Ihr PIN-Brief nicht vor oder Sie wissen Ihre bisherige PIN nicht mehr
Sie müssen mit Ihrem Ausweis persönlich vorstellig werden, wenn Sie die PIN-Setzung oder -Änderung vor Ort machen möchten.
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben und
- in Deutschland gemeldet sind.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde an ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Unterlagen
Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID)
ausschließlich persönlich vor Ort möglichPersonalausweis, eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion
- Personalausweis, Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass oder gegebenenfalls Geburts- oder Heiratsurkunde
- biometrietaugliches Passbild
Bearbeitungsdauer
Die PIN-Setzung erfolgt sofort.
Die Änderung der Anschrift auf Ihrem Personalausweis wird sofort vorgenommen.
Für alle anderen Änderungen wird ein neuer Ausweis hergestellt. Die Abholung ist in der Regel nach 2 Wochen möglich.
Verfahrensablauf
Sie müssen persönlich bei der Personalausweisbehörde vorsprechen.
Bei Anschriftsänderung: Wenden Sie sich an
- die Personalausweisbehörde am Wohnsitz
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde und
- bei Wegzug ins Ausland,
- die Personalausweisbehörde an neuen Wohnsitz
- bei Umzug in eine andere Gemeinde.
Rechtsgrundlagen
Personalausweisverordnung (PAuswV) § 20
Personalausweisgesetz (PAuswG) § 27 Abs. 2
eID-Karte-Gesetz (eIDKG)
Weiterführende Informationen
Ausführliche Informationen zur eID erhalten Sie in einer Broschüre bei der Antragstellung. Im Internet können Sie sich zudem auf der Seite des Bundesministeriums des Innern „Der neue Personalausweis“ informieren. Weitere Informationen über den neuen Personalausweis finden Sie darüber hinaus im Internet unter www.personalausweisportal.de.