Personalausweis - Online-Ausweisfunktion (eID) - PIN ändern / neu setzen

Details

PIN setzen

  • Sie können Ihre PIN unmittelbar bei Abholung des Ausweises im Bürgerbüro setzen.

  • In der AusweisApp2 ist das setzen der PIN auch möglich

  • Alternativ können Sie die PIN jederzeit selbst an geeigneten NFC-fähigen Smartphones/Tablets oder an Ihrem PC (mit Kartenlesegerät) mit Hilfe einer Software (z.B. die AusweisApp) setzen.

PIN ändern

  • Sie können Ihre PIN jederzeit und beliebig oft selbst ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zwei Mal Ihre neu gewählte PIN.

  • Sie können Ihre PIN auch im Bürgerbüro ändern.

PIN neu setzen
Sie können sich eine PIN im Bürgerbüro neu setzen lassen z.B. wenn

  • Ihnen der PIN-Brief mit der Ihnen zugeteilten Transport-PIN und der Entsperrungsnummer (PUK zur Aufhebung der Blockierung nach dreimaliger Falscheingabe der PIN) nicht vorliegt

  • oder wenn Sie Ihre selbst gewählte PIN vergessen haben

Ihr Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Dadurch können Sie den Ausweis auch online verwenden. Sofern Sie die Online-Ausweisfunktion durch das Setzen einer selbstgewählten sechsstelligen PIN einsatzbereit machen, können Sie sich damit bei online angebotenen Behördenleistungen und anderen digitalen Angebote online ausweisen, zum Beispiel:

  • BAföG beantragen
  • SIM-Karte aktivieren
  • Dienste der Deutschen Rentenversicherung nutzen
  • sich mit PostIdent identifizieren
  • Wohnung anmelden
  • Meldebescheinigung beantragen

Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie die Online-Ausweisfunktion nutzen. Die dafür erforderliche PIN (Persönliche Identifikationsnummer) sowie die Entsperrnummer und weitere Informationen erhalten Sie in einem geschlossenen Briefumschlag direkt bei der Beantragung des Ausweis-Dokuments in der Behörde.

Um sich online ausweisen zu können, müssen Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN setzen.

  • Sie können Ihre PIN jederzeit über die App oder in der Behörde ändern.
  • Sollten Sie Ihre PIN vergessen haben, können Sie in Ihrer Behörde eine neue PIN setzen.

Mit der PUK (Personal Unlock Key), auch Entsperrnummer genannt, heben Sie nach dreimaliger Falscheingabe eine PIN-Blockade auf. Sie können die PUK aber nur zur erneuten Eingabe der korrekten PIN nutzen. Anderenfalls wenden Sie sich an Ihre Ausweisbehörde.

Sind Sie zum Antragszeitpunkt jünger als 16 Jahre, ist der Online-Ausweis deaktiviert. Eine Aktivierung ist erst nach dem 16. Geburtstag möglich. Dies erfolgt in der Behörde gebührenfrei. Wurde Ihr Ausweis vor Juli 2017 ausgestellt, kann die Online-Ausweisfunktion deaktiviert sein, weil diese Funktion damals optional war. Sie können in Ihrer Behörde diese Funktion gebührenfrei aktivieren lassen.

Termine

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Hinweise

  • Beantragen Eltern einen Personalausweis für Kleinkinder und vollenden diese im Geltungszeitraum des Ausweises ihr 16. Lebensjahr nicht, muss der PIN-Brief nicht aufbewahrt werden.
  • Verlust und Diebstahl Ihres Personalausweises müssen Sie bei Polizei oder Behörde melden. Die Online-Ausweisfunktion wird dann automatisch gesperrt.
  • Sie erhalten bei der Behörde ein Sperrkennwort, mit dem Sie die Online-Funktion sperren können.

Fristen

Es gibt keine Frist.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Unterlagen

  • Antrag auf Neusetzung der PIN für die Online-Ausweisfunktion (eID)
    ausschließlich persönlich vor Ort möglich

  • Personalausweis, eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion

  • Personalausweis
  • AusweisApp und Smartphone, das NFC-fähig (Near Field Communication) ist, oder Kartenlesegerät
  • fünfstellige Einmal-PIN
  • selbstgewählte, sechsstellige PIN

Bearbeitungsdauer

Wenn die Einmal-PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung etwa 5 Minuten.

Verfahrensablauf

Ihren Online-Ausweis können Sie einsetzen, sobald Sie eine selbstgewählte, sechsstellige PIN festlegen. Dafür haben Sie mehrere Möglichkeiten:

  • Über eine App für den Online-Ausweis oder über ein Bürgerterminal legen Sie selbst eine sechsstellige PIN fest. Hierfür benötigen Sie die Einmal-PIN aus dem PIN-Brief, den Sie beim Beantragen Ihres Personalausweises erhalten.
  • Legen Sie direkt beim Bürgeramt eine eigene, sechsstellige PIN fest, wenn Sie den Ausweis abholen.

Sie haben Ihre PIN vergessen oder die PUK-Nummer zum Aufheben der PIN-Blockade zu oft genutzt?

  • Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Informationen