Reisepass beantragen

Details

Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, ohne Visum in über 160 Staaten weltweit zu touristischen Zwecken einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie vor allem, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.   

Beantragung 

Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann.

Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.

Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.

Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Durch den erhöhten Verwaltungsaufwand der unzuständigen Passbehörde - sie muss eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen - ist ein Zuschlag zur Gebühr für Ihren beantragten Reisepass zu entrichten.

Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Haben Sie Ihren Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl verloren, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland. 

Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer zu lang ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass ausgestellt. 

Bei Beantragung von Reisepässen für Kinder ist die Anwesenheit der Kinder zwingend erforderlich.

Änderungen bei Kinderreisepässen 2024

Kinderreisepässe dürfen ab dem 1. Januar 2024 nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende der aufgedruckten Gültigkeit weiterverwendet werden und laufen dann aus.

Als Ausweisdokumente für Kinder (ab Säuglingsalter) kommen Personalausweise in Betracht, wenn nur Reisen innerhalb der EU geplant sind. Werden Reisen auch außerhalb der EU (auch: Großbritannien) geplant, benötigt jedes Kind - wie auch die Eltern - einen regulären Reisepass.

Zu den Gründen, warum der Gesetzgeber Kinderreisepässe zum 31.12.2023 abgeschafft hat und was bei Ausweisdokumenten für Säuglinge und Kleinstkinder zu beachten ist, finden Sie ausführliche Informationen auf der BMI-Internetseite unter dem Link: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/ausweise-und-paesse/kinderreisepass/kinderreisepass-artikel.html

Begriffe im Kontext

Pass, Reisepass, Beleg, Erkennung, Ausweis, Auslandsbesuch, Grenzen, Länder, Staaten, Identität, identity, Personalausweis, Kinderreisepass