Legalisation

Details

Sollen deutsche öffentliche Urkunden im Ausland verwendet werden, so gibt es hierfür die Möglichkeit einer Legalisation der Urkunde. Dies gilt nicht, wenn die Legalisation durch eine völkerrechtliche Vereinbarung ausgeschlossen und ggf. durch eine Apostille ersetzt wird. Ob eine Legalisation erforderlich ist, erfahren Sie von der ausländischen Stelle, bei der die deutsche Urkunde vorgelegt werden soll. Die Legalisation wird von der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des betreffenden ausländischen Staates in Deutschland vorgenommen.


Für welche Länder Sie statt der Legalisation eine Apostille benötigen und weitere Informationen finden Sie unter:

Konsularinfo - Internationaler Urkundenverkehr

Begriffe im Kontext

Einwohnerwesen, Siegel, Unterschriftsbeglaubigung, Beglaubigung, Kopie