Elternbeiträge Kindertagesbetreuung
Details
Sofern Ihr Kind eine Kindertageseinrichtung im Kreis Steinfurt (ohne die Städte Rheine, Emsdetten, Greven und Ibbenbüren) besuchen wird bzw. besucht, wird der Elternbeitrag über die Stadt/Gemeinde erhoben, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Durch die Elternbeitragssatzung ist diese Aufgabe auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden übertragen worden.
Da der Elternbeitrag für den Besuch einer Kindertageseinrichtung einkommensabhängig ist, muss eine verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Sollte diese nicht vorliegen, wird der Höchstbeitrag festgesetzt.
Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach dem gesamten Jahresbruttoeinkommen der Eltern und dem gebuchten wöchentlichen Betreuungsumfang.
Die aktuelle Elternbeitragssatzung und die Elternbeitragstabelle gültig ab dem 01.08.2025 finden Sie unter "Weiterführende Links". Das Merkblatt „Elternbeiträge“ finden Sie unter "Downloads".
Die Verbindliche Erklärung zum Einkommen ist online auszufüllen. Das entsprechende Formular ist unter "Onlinedienste" hinterlegt. Bei Fragen hierzu setzen Sie sich bitte mit Ihrer Stadt/Gemeinde in Verbindung.
Hinweise
Kindertageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und in Gruppen gefördert werden (§ 22 Abs. 1 S. 1 SGB VIII). Sofern Ihr unter dreijähriges Kind noch keinen Platz in einer Kindertageseinrichtung erhält, kann es möglicherweise im Rahmen der Kindertagespflege betreut werden.