Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister
Details
Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.
Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann.
Begriffe im Kontext
Widerspruch gegen die Datenübermittlung, Auskunftssperre, Wohnsitz, Melderegister