Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung

Details

Eine Erklärung, durch welche die Vaterschaft zu einem Kind anerkannt wird, sowie die Zustimmungserklärung der Mutter, kann in jedem Standesamt, bei Jugendämtern und vor Notaren beurkundet werden. Eine wirksame Anerkennung der Vaterschaft kann erfolgen, wenn keine Vaterschaft eines anderen Mannes zu diesem Kind besteht. Die Anerkennung der Vaterschaft und die Zustimmungserklärung der Mutter, werden in öffentlich Form beurkundet.

Eine Anerkennung der Vaterschaft ist bereits vor der Geburt des Kindes möglich.

Nach deutschem Recht ist die Frau Mutter des Kindes, die das Kind geboren hat. Eine Anerkennung der Mutterschaft ist grundsätzlich nicht erforderlich.

Schreibt das ausländische Heimatrecht der Mutter eine Mutterschaftsanerkennung vor, so erfolgt eine Einzelfallprüfung. Es gelten die Regelungen wie bei der Vaterschaftsanerkennung.

Begriffe im Kontext

Mutter, Kind, Sohn, Tochter, Adoption, adoptieren, annehmen, Geburt, leiblicher Vater