Gehwegüberfahrten Änderungen
Details
Gehwegwegüberfahrten oder auch Grundstückszufahrten oder Bordsteinabsenkungen genannt, dienen dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße aus gut zu erreichen. Wenn Sie solch ein Vorhaben planen, für das der Bordstein abgesenkt werden muss, benötigen Sie eine Erlaubnis für die Gehwegüberfahrt. Bereits bestehende Gehwegüberfahrten können auch verändert werden. Sie können die Änderung einer Gehwegüberfahrt beantragen. Grundstückszufahrten erfordern, egal ob bei Herstellung oder Veränderung, einen anderen Ausbau oder eine andere Befestigung als der Gehweg und müssen von der zuständigen Stelle genehmigt werden. In der Regel werden die Arbeiten im öffentlichen Straßenraum von der Stadt beauftragt. In Ausnahmefällen dürfen Sie als Antragstellende Person die Arbeiten selbst bei einer zugelassenen Fachfirma in Auftrag geben.
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Kosten
Kostenart:
Kostenhöhe (variabel): von _50__ bis zu _800__
Bezeichnung der Kosten:
Bemerkung: Die Kosten unterteilen sich in Gebühr und Herstellungskosten. Die Gebühr und die Herstellungskosten sind abhängig von der Größe und Beschaffenheit der Gehwegüberfahrt (gegebenenfalls auch für eine Baumersatzpflanzung oder Lichtmastumsetzung) . Beide Kostenbestandteile müssen durch die Antragstellende Person getragen werden.
Voraussetzungen
Sie selbst müssen Eigentümer des Grundstücks sein, für welches Sie die Gehwegüberfahrt beantragen.
Die beauftragte Firma muss ein zugelassenes Unternehmen sein.
Unterlagen
Planskizze der Örtlichkeit
Maßstabsgetreuer Lageplan, mit geplanter Stellplatzfläche und Zufahrt
Fotos der Bestandssituation
Bearbeitungsdauer
- Die Bearbeitungsdauer unterscheidet Antragsbearbeitung und Änderung der Gehwegüberfahrt.
- Die Antragsbearbeitung: in der Regel zeitnah
- Die Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle: Mindestens 3 Monate.
Verfahrensablauf
Die Änderung der Gehwegüberfahrt können Sie schriftlich (per Post, E-Mail, Fax) beantragen. Die Änderung der Gehwegüberfahrt erfolgt entweder durch die zuständige Stelle oder durch ein zugelassenes Unternehmen. Bis zur Durchführung der Änderung ist folgender Verfahrensablauf zu beachten:
- Sie beantragen die Änderung der Gehwegüberfahrt mit all den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle.
- S obald der Antrag vorliegt, wird geprüft, ob Gründe gegen die Ausführung der Änderung sprechen.
- Bei umfangreicheren Maßnahmen müssen Sie im Vorfeld, zusammen mit der zuständigen Stelle, einen Vororttermin organisieren und durchführen.
- Nach positiver Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Genehmigungsbescheid und können die Gehwegüberfahrt ändern lassen (unter möglichen Bedingungen und Auflagen).
- Auf Basis der Herstellungskosten ist eine Vorauszahlung von Ihnen zu leisten.
- Nach Abschluss der Arbeiten erhalten Sie eine Rechnung über die Bezahlung der restlichen Herstellungskosten, abzüglich der geleisteten Vorauszahlung.
Bei Änderung der Gehwegüberfahrt durch die zuständige Stelle:
- Für die weitere Durchführung der Arbeiten müssen Sie keine weiteren Schritte vornehmen.
Bei Änderung der Gehwegüberfahrt durch ein zugelassenes Unternehmen:
- Das beauftragte Unternehmen muss eine verkehrsbehördliche Anordnung für die Maßnahme beantragen.
- Nach Fertigstellung der Bauarbeiten vereinbaren Sie einen gemeinsamen Abnahmetermin mit der zuständigen Stelle.