Bebauungsplan Auskunft
Details
Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.
Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.
(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).
Online-Dienste
Kosten
Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.
Hinweise
Voraussetzungen
keine
Unterlagen
keine
Bearbeitungsdauer
Sofort oder wenige Tage
Verfahrensablauf
1. Bürger stellt eine Frage
2. Erhält Antwort der Kommune
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Weiterführende Informationen
https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung