Bebauungsplan Auskunft

Details

Die Öffentlichkeit zu der auch Kinder und Jugendliche gehören kann nach Inkrafttreten jederzeit Einblick in bzw. Auskunft aus dem Bebauungsplan erhalten.

Hinweis: Viele Kommunen stellen online bereits Geoinformationssysteme / Geodatensysteme bereit, welche eine kostenfreie Einsichtnahme, oftmals direkt, ermöglichen.

(Für Beteiligung im Planaufstellungsverfahren siehe Bebauungsplan Beteiligungsverfahren).

Online-Dienste

Kosten

Die Kommunen entscheiden selbst über die Erhebung von Verwaltungsgebühren.

Hinweise

Voraussetzungen

keine

Unterlagen

keine

Bearbeitungsdauer

Sofort oder wenige Tage

Verfahrensablauf

1.    Bürger stellt eine Frage 
2.    Erhält Antwort der Kommune 

Rechtsbehelf

Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Weiterführende Informationen

https://www.bauportal.nrw/bauleitplanung