Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Details
Wer in Deutschland ein Gewerbe betreiben möchte, muss persönlich zuverlässig sein.
Mit einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie erfahren, ob Sie in der Vergangenheit gegen gewerberechtliche Vorschriften verstoßen haben und nachweisen, dass Sie persönlich zuverlässig sind. Dies ist insbesondere nötig, wenn Sie ein erlaubnispflichtiges Gewerbe oder überwachungsbedürftiges Gewerbe betreiben, zum Beispiel:
- Immobilienvermittlung
- Gebrauchtwagenhandel
- Reisebüro
Im Gewerbezentralregister werden erfasst:
- Ablehnung des Antrags auf Zulassung zu einem Gewerbe,
- Rücknahme und Widerruf von erteilten Zulassungen,
- Gewerbeuntersagungen,
- Ablehnung des Antrags auf Erteilung eines Befähigungsscheins sowie dessen Entzug,
- Entzug der Befugnis zur Einstellung oder Ausbildung von Auszubildenden,
- Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern und Jugendlichen,
- Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe in bestimmten Fällen,
- Bußgeldentscheidungen zu Geldbußen von mehr als 200,00 EUR im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung sowie
- bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.
Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.
Termine
Online-Dienste
Kosten
13,00 EUR
Voraussetzungen
Für natürliche Personen:
- Sie stellen den Antrag persönlich oder
- Ihre gesetzliche Vertreterin oder Ihr gesetzlicher Vertreter stellt den Antrag für Sie.
Für juristische Personen:
- Die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter beziehungsweise die im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragene bevollmächtigte Person des Gewerbebetriebs stellt den Antrag.
Unterlagen
Antrag auf Auskunft aus Gewerbezentralregister für Personen, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben
Für natürliche Personen:
- bei persönlicher Antragstellung:
- Identitätsnachweis durch Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls zusätzlichen Staatsangehörigkeitsnachweis,
- bei schriftlicher Antragstellung:
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift,
- bei elektronischer Antragstellung:
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
Für juristische Personen:
- bei persönlicher Antragstellung:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters beziehungsweise der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs
- Beachten Sie, dass Sie bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung vorlegen müssen.
- gültiger Personalausweis oder Reisepass der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters beziehungsweise der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs
- bei schriftlicher Antragstellung:
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit amtlich beglaubigten Personendaten und amtlich beglaubigter Unterschrift,
- bei elektronischer Antragstellung:
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- Auszug aus dem Handelsregister,
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
Für Personen, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland wohnen
- Formular “Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei einer Person mit Wohnsitz im Ausland“ beziehungsweise “Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister bei einer juristischen Person mit Auslandsbezug“
Für natürliche Personen:
- bei schriftlicher Antragstellung
- Antragsformular mit amtlich bestätigten Personendaten und amtlich bestätigter Unterschrift
- Kopie des Zahlungsnachweises über die Gebühr in Höhe von 13 Euro.
- bei elektronischer Antragstellung:
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
Für juristische Personen:
- bei schriftlicher Antragstellung
- Antragsformular mit amtlich bestätigten Personendaten und amtlich bestätigter Unterschrift
- der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters beziehungsweise
- der im Handels- oder Genossenschaftsregister eingetragenen bevollmächtigten Person des Gewerbebetriebs.
- Auszug aus dem Handelsregister.
- Kopie des Zahlungsnachweises über die Gebühr in Höhe von 13 Euro.
- Antragsformular mit amtlich bestätigten Personendaten und amtlich bestätigter Unterschrift
- bei elektronischer Antragstellung:
- Personalausweis, eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion,
- Auszug aus dem Handelsregister.
- gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die die Auskunft bestimmt ist, sowie der Verwendungszweck oder das Geschäftszeichen.
Rechtsbehelf
Wenn Sie Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beanstanden, können sie diese mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung anfechten.
Weiterführende Informationen
- Informationen zur AusweisApp
- Elektronischer Aufenthaltstitel auf der Website des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Weitere Informationen zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz (BfJ)
- Personalausweisportal des Bundesministeriums des Innern (BMI)










