Baumschutzsatzung
Details
Die Gemeinde Lotte weist darauf hin, dass es in Lotte eine Baumschutzsatzung gibt.
Geschützt sind danach alle Bäume
mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 cm über dem Erdboden,
mehrstämmige Bäume, deren Summe der Stammumfänge 80 cm beträgt und bei denen mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist.
Nicht unter die Baumschutzsatzung fallen Obstbäume auf gewerblich genutzten Obstwiesen sowie Pappeln, Birken und Fichten.
Ausnahmegenehmigungen zum Fällen eines Baumes können beantragt werden, wenn z. B.
von einem geschützten Baum Gefahren ausgehen,
ein geschützter Baum krank ist,
Bäume die Einwirkung von Licht und Sonne auf Fenster unzumutbar beeinträchtigen. (Eine unzumutbare Beeinträchtigung liegt vor, wenn Fenster so beschattet werden, dass dahinter liegende Wohnungen während des Tages nur mit künstlichem Licht benutzt werden können, aber ohne Einwirkung der betroffenen Bäume ohne künstliches Licht im Rahmen der gewöhnlichen Zweckbestimmung nutzbar wären.)
Im Zusammenhang mit einem Bauantrag muss seitens der Gemeinde Lotte eine Befreiung erteilt werden, wenn
eine nach den baurechtlichen Vorschriften zulässige Nutzung sonst nicht oder nur unter wesentlichen Beschränkungen verwirklicht werden kann.
Liegt ein solcher Fall vor, bei dessen Verwirklichung geschützte Bäume entfernt, zerstört, geschädigt oder verändert werden sollen, sind die auf dem Baugrundstück vorhandenen geschützten Bäume im Lageplan unter Angabe von Standort, Art, Stammumfang und Kronendurchmesser einzutragen. Der entsprechende Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung von der Baumschutzsatzung ist parallel zum Baugesuchen im Sinne der Bauordnung NRW bei der Gemeinde einzureichen. Gleiches gilt auch für Bauvoranfragen. Die Darstellung der Bäume kann in diesem Fall maßstabsgerecht auf einer Abzeichnung der Flurkarte erfolgen.
Weitere Fragen beantwortet Ihnen die Gemeindeverwaltung unter Telefon 05404 889-53.