Führerschein Ausstellung

Details

Alle Angelegenheiten die Ihren Führerschein betreffen, werden von der Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt bearbeitet. Die bei der Gemeinde Lotte eingereichten Anträge werden an den Kreis Steinfurt weitergeleitet.

Allgemeines


Zum Führen von Kraftfahrzeugen (außer Mofa) benötigen Sie eine Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnis wird durch Aushändigung des Führerscheines erteilt.

Der Führerschein ist beim Führen von Kraftfahrzeugen mit zuführen und den mit der Überwachung des Verkehrs beauftragten Personen (Polizei) auf Verlangen zur Kontrolle auszuhändigen.

Aufnahme von Anträgen und Erteilung und Erweiterung von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen)

Besonderheiten:
Es besteht eine grundsätzliche Ausbildungsverpflichtung durch eine Fahrschule. Diese erhalten vom Straßenverkehrsamt die entsprechenden Anträge auf Erteilung/Erweiterung von Fahrerlaubnissen.

Mindestvoraussetzungen :
Für die Erteilung einer Fahrerlaubnis in den verschiedenen Klassen sind vom Antragsteller unterschiedliche Mindestvoraussetzungen zu erfüllen.

Auskünfte über diese Anforderungen geben die Fahrschulen und das Straßenverkehrsamt.

Ausnahmen vom vorgeschriebenen Mindestalter können bei Berufsausbildung zum Kraftfahrer von den Führerscheinstellen erteilt werden. Eine Antragstellung ist nur direkt beim Straßenverkehrsamt möglich.

Führerscheinumschreibung

  • Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen von nicht EG-Staaten (eine Umschreibung von EG-Führerscheinen ist seit dem 01.07.1996 nicht mehr erforderlich)

  • Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen (Bundeswehr, Bundespost, Grenzschutz)

Der Antrag auf Umschreibung der Fahrerlaubnis kann bei der Gemeinde Lotte abgegeben werden. Die Bearbeitung erfolgt durch die Führerscheinstelle des Kreises Steinfurt .

Besonderheiten:
Umschreibung von ausländischen Fahrerlaubnissen von nicht EG-Staaten:

Der Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis muss innerhalb einer Frist von 3 Jahren seit Begründung des ständigen Aufenthaltes gestellt werden.

Der ausländische Führerschein berechtigt nach Begründung des ständigen Aufenthaltes in der BRD nur 6 Monate zum Führen von Kraftfahrzeugen, kann jedoch innerhalb der folgenden 2 1/2 Jahre noch in eine deutsche Fahrerlaubnis "umgetauscht" werden.

Danach wird die Fahrerlaubnis nur noch unter den Bedingungen erteilt, die für den Ersterwerb gelten.

Verzieht der Antragsteller nach Erhalt des deutschen Führerscheines wieder in sein Heimatland, kann er dort den Führerschein abgeben und sich seine ausländische Fahrerlaubnis wieder aushändigen lassen.

Verzieht er in einen anderen ausländischen Staat, kann er dort mit dem deutschen Führerschein 12 Monate fahren und den Führerschein dann umschreiben lassen.

Umschreibung von Sonderfahrerlaubnissen:


Die Umschreibung einer Sonderfahrerlaubnis kann später als 2 Jahre seit dem Ausscheiden bei der Bundeswehr nur erfolgen, wenn der Besitzer einer Bundeswehrfahrerlaubnis eine Bescheinigung der Bundeswehr vorlegt, dass er im Rahmen einer Wehrübung als Fahrzeugführer der beantragten Klasse eingesetzt war.

Der Dienstherr ist von der Erteilung einer allgemeinen Fahrerlaubnis zu unterrichten.

Voraussetzungen:

  • das Mindestalter muss erreicht sein

  • die Sonderfahrerlaubnis darf nicht eingezogen sein

  • es dürfen keine Eignungsbedenken bestehen

Führerscheinumtausch

Sämtliche Informationen zum Thema Führerscheinumtausch erhalten Sie beim Kreis Steinfurt.

Termine

Kosten

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Für den Umtausch fallen Gebühren in Höhe von 26,50 Euro zuzüglich 6,50 Euro Versandkosten an.

Hinweise

Fristen

Gemäß § 24a Absatz 2 FeV ist ein Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_8e.html) ergibt. Nach Ablauf der sich aus Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 8e ergebenden Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit.

Unterlagen

Unterlagen

Zum Umtausch werden immer folgende Unterlagen benötigt:

  • der derzeitige Führerschein

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass zur Legitimation

  • ein biometrisches Passfoto

Darüber hinaus können folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Wenn Sie in Landwirtschaft oder Forstwirtschaft tätig sind und die Klasse T in Ihren EU-Kartenführerschein eintragen lassen wollen, benötigen Sie eine Bescheinigung über Ihre Tätigkeit in der Landwirtschaft oder Forstwirtschaft. Bitte beachten Sie, dass die Eintragung der Klasse T nicht nachträglich stattfinden kann.

  • Es gibt die Möglichkeit, eine Sehhilfe ein- oder austragen zu lassen. Wenn Sie eine Sehhilfe austragen lassen möchten, benötigen Sie eine Bescheinigung Ihres Augenarztes.

  • Mit der Vollendung des 50. Lebensjahres erlischt die Berechtigung, mit der früheren Fahrerlaubnisklasse 2 LKW über 7,5 Tonnen beziehungsweise mit der früheren Fahrerlaubnisklasse 3 Fahrzeugkombinationen aus LKW und Anhänger mit über 12 Tonnen zu führen. Wenn Sie diese Fahrzeuge weiterhin fahren möchten, sind weitere Nachweise (ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten) erforderlich.