Abholung von Sperrmüll anmelden

Details

Die Abholung von Sperrmüll erfolgt nach vorheriger Terminvereinbarung, oder über die Online-Anmeldung, durch die Firma PreZero kostenlos.

Sperrmüll und Großelektrogeräte werden nach vorheriger Beantragung kostenlos ebenfalls bei Ihnen zuhause abgeholt.
Den Antrag können Sie hier stellen: https://sperrmuell.online/lotte/oder über 05977 2958-333.

Der Sperrmüll kann auch an den Annahmestellen abgeben werden. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.egst.de/de/abfallannahme/annahmestellen--gebuehren/

Kühlgeräte, Sperrmüll und Elektrogeräte werden getrennt voneinander entsorgt.

Elektro- und Elektronikgeräteentsorgung

Kleingeräte:

können in die Container am Stadion in Lotte (Jahnstraße), in Büren gegenüber von Honeywell/ Kromschröder und in Wersen an der Westerkappelner Str. (Getränke Eversmeyer) eingeworfen werden. In die Container dürfen alle Elektrogeräte, die weniger als 5 kg wiegen und durch die Einwurföffnung von 20 cm mal 60 cm passen.

In den Elektrokleingerätecontainer gehören alle Geräte, die elektrisch betrieben werden, weniger als 5 kg wiegen (z. B. Fön, Toaster, Rasierapparat) und durch die Einwurföffnung passen. Alle Geräte, die nicht in die Öffnung passen, werden kostenlos (wie der Sperrmüll) zu Hause abgeholt.

Großgeräte:

Elektrogroßgeräte (wie z. B. Röhrenbildschirme, Staubsauger, Waschmaschinen) werden über den Sperrmüll entsorgt.

Kontakt für die Anmeldung von Sperrmüll und Elektrogeräten:

PreZero Service Emsland GmbH & Co. KGr

Tel.: (0 59 77 / 29 58 333)

oder über das unten zugängliche Online-Formular.

Online-Dienste

Kosten

https://www.egst.de/de/abfallannahme/annahmestellen--gebuehren/

Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Voraussetzungen

Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.

Verfahrensablauf

Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:

  • vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
  • die Abfallgebühren und den
  • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).