Kampfmittelbeseitigung

Details

Die Kampfmittelbeseitigung als Teil der Gefahrenabwehr ist Aufgabe der örtlichen Ordnungsbehörden. Diese wird in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst wahrgenommen.

Zufallsfunde von Kampfmitteln:

Falls Sie auf Ihrem Grundstück oder an anderen Stellen Gegenstände finden, bei denen es sich um Kampfmittel (Bomben, Granaten, usw.) handeln könnte, halten Sie Abstand und informieren Sie sofort die Polizei oder einen der u. g. Ansprechpartner.

Präventive Kampfmittelbeseitigung:

Vor Beginn von Baumaßnahmen und Eingriff in das Erdreich ist ein Antrag auf Luftbildauswertung bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu stellen. Der Antrag wird anschließend an den zuständigen Kampfmittelbeseitigungsdienst weitergeleitet und von dort, anhand von Luftbildern, geprüft.

Nach ca. 4 Wochen erhält die Ordnungsbehörde das Ergebnis der Luftbildauswertung zurück. Bei Verdachtsflächen werden die weiteren Maßnahmen anschließend durch die Ordnungsbehörde und den Kampfmittelbeseitigungsdienst koordiniert.

Begriffe im Kontext

Bombe, Explosion, Gefahrgut, Rakete, Granate, Munition