Hundesteuer Befreiung

Details

In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

  • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters

  • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen

  • Jagdhunde

  • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen

  • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen

  • Sanitäts- und Schutzhunde

  • Hütehunde

  • Tierheimhunde

Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.

Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.

Online-Dienste

Verfahrensablauf

  • Über ein Onlineformular, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.

  • Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.

Rechtsgrundlagen

Örtliche Hundesteuersatzungen