Hundesteuer Befreiung
Details
In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele:
Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
Jagdhunde
Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
Sanitäts- und Schutzhunde
Hütehunde
Tierheimhunde
Sie müssen einen entsprechenden Nachweis bei Ihrer Kommune einreichen. Je nach örtlicher Hundesteuersatzung können gefährliche Hunde und/oder Hunde bestimmter Rassen von einer Befreiung ausgeschlossen sein.
Zuständig sind die örtlichen Steuerbehörden.
Verfahrensablauf
Über ein Onlineformular, füllen Sie dieses aus, fügen Sie Nachweise bei und senden den Antrag ab.
Die Kommune prüft den Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid zu.
Rechtsgrundlagen
Örtliche Hundesteuersatzungen










