Fundsachen

Details

Wer eine verlorene Sache findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Fundbüro anzuzeigen.

Die Fundsache ist, wenn möglich, bei der Aufnahme einer Fundanzeige mitzubringen.

Nach Eingang einer Fundanzeige ist die Fundsache sechs Monate aufzubewahren. Die Aufbewahrung erfolgt entweder beim Finder oder direkt im Fundbüro.

Begriffe im Kontext

Fundbüro, Finderlohn, Verloren, Versteigerung, Aufbewahrung, Wertgegenstände, Finden