Wohnsitz Abmeldung als Nebenwohnsitz

Details

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Termine

Online-Dienste

Kosten

keine

Fristen

Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

Voraussetzungen

Es müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
  • Sie beziehen keine neue Wohnung.

Unterlagen

Es werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Ausweisdokumente der abzumeldenden Personen.

Verfahrensablauf

Die Abmeldung läuft folgendermaßen ab:

Persönlich:

  • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
  • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
  • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Schriftlich:

  • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
  • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
  • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Elektronisch:

  • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

Weiterführende Informationen

Informationen auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html