Jagdschein

Details

Wer die Jagd ausübt, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber im Bereich der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Der Kreis Steinfurt ist als Untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung. Hierzu zählt auch das Ausstellen von Jagdscheinen.

Anträge auf einen Jagdschein bzw. dessen Verlängerung können im Bürgerbüro gestellt werden.

Der Antrag muss persönlich gestellt werden.

Für Einzelheiten zum Jagdschein bzw. zur Jagd wenden Sie sich bitte an das

Ordnungsamt des Kreises Steinfurt unter:

Tel.-Nr.: 0 25 51 / 69 22 05

Fax-Nr.: 0 25 51 / 69 22 02

E-Mail: ordnungsamt@kreis-steinfurt.de.

Online-Dienste

Voraussetzungen

  • Erfolgreiche Teilnahme an der Jägerprüfung

  • Jagdhaftpflichtversicherung (mindestens 50.000 Euro für Sach- und 500.000 Euro für Personenschäden)

  • Persönliche Zuverlässigkeit nach dem Bundesjagdgesetz und dem Waffengesetz (WaffG)

  • Mindestalter 16 Jahre

  • Charakterliche und körperliche Eignung

Unterlagen

  • Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Jagdscheines (Antragsvordruck)

  • vorhandener Jagdschein

  • Nachweis über eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung für die Jagdbehörde; keine Rechnung, Überweisungsbeleg o. ä.)

  • Lichtbild (nur bei erstmaliger Erteilung oder wenn im vorliegenden Jagdscheinheft eine Verlängerung nicht mehr möglich ist und/oder ein neues Jagdscheinheft ausgestellt werden muss)

  • nur bei erstmaliger Erteilung:

  • Prüfungszeugnis über die bestandene Jägerprüfung / Falknerprüfung im Original

  • Personalausweis / Reisepass

  • Unterlagen für einen Ausländerjagdschein sind mit der Unteren Jagdbehörde im Einzelfall abzusprechen.

Verfahrensablauf

Der Antrag wird an den Kreis Steinfurt weitergeleitet.

Rechtsgrundlagen

§ 15 Absatz 1  - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)