Jagdschein
Details
Wer die Jagd ausübt, muss im Besitz eines gültigen Jagdscheines sein. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Bewerber im Bereich der Bundesrepublik Deutschland eine Jägerprüfung bestanden hat. Der Kreis Steinfurt ist als Untere Jagdbehörde zuständig für die Sicherstellung der ordnungsgemäßen Jagdausübung. Hierzu zählt auch das Ausstellen von Jagdscheinen.
Anträge auf einen Jagdschein bzw. dessen Verlängerung können im Bürgerbüro gestellt werden.
Der Antrag muss persönlich gestellt werden.
Für Einzelheiten zum Jagdschein bzw. zur Jagd wenden Sie sich bitte an das
Ordnungsamt des Kreises Steinfurt unter:
Tel.-Nr.: 0 25 51 / 69 22 05
Fax-Nr.: 0 25 51 / 69 22 02
E-Mail: ordnungsamt@kreis-steinfurt.de.