Dienstleistungen
Bestattungsangelegenheiten
Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt eines Todesfalles bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Ort und Zeit von Bestattungen werden in Absprache mit den Hinterbliebenen und den Geistlichen festgelegt.
Weiterführende aktuelle Informationen finden Sie im Bereich Ortsrecht.
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Zuständige Mitarbeiter | |
Themen | Geburt, Heirat, Tod, sonstige standesamtliche Angelegenheiten, |