Ansprechpartner
Archiv
Die Gemeinde Lotte verwahrt in eigener Zuständigkeit Archivgut gem. Archivgesetz NRW.
Sie kann bei einem berechtigten Interesse ihr Archivgut zur Nutzung zur Verfügung stellen.
Ein berechtigtes Interesse liegt u. a. vor:
- Für dienstliche Zwecke,
- für wissenschaftliche Zwecke,
- für privat- und familienkundliche Zwecke,
- für Zwecke der Bildung und für Unterrichtszwecke,
- zur Vorbereitung von Veröffentlichungen, Presse, Funk, Film und Fernsehen,
- zur Wahrnehmung persönlicher Belange.
Das Archiv der Gemeinde Lotte kann persönlich nach vorheriger Terminabsprache eingesehen werden. Schriftliche Anfragen werden zeitnah beantwortet.
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Themen | Verwaltung, |