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Bürgergeld
Im Zuge der Hartz IV-Reform wurden die ehemalige Sozialhilfe nach dem BSHG sowie die ehemalige Arbeitslosenhilfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) III zusammengefasst. Seit dem 01.01.2005 erhalten erwerbsfähige Hilfebedürftige, die das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze von mind. 65 Lebensjahren noch nicht erreicht haben, Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, sog. „Arbeitslosengeld II“. Kinder unter 15 Jahren erhalten Sozialgeld.
Als erwerbsfähig gilt, wer mindestens drei Stunden täglich einer wie auch immer gearteten Erwerbstätigkeit nachgehen kann.
Der Kreis Steinfurt ist als sog. Optionskreis vom Bund zugelassener kommunaler Träger der Aufgaben nach dem SGB II, Grundsicherung für Arbeitssuchende (Arbeitslosengeld II). Er nimmt diese Aufgaben eigenständig und unabhängig von der Agentur für Arbeit wahr. Im Auftrag des Kreises Steinfurt nimmt die Gemeinde Lotte die Leistungsgewährung und das jobcenter Kreis Steinfurt AöR die Vermittlung, das Fallmanagement und die Brückenjoborganisation wahr. Nähere Informationen zur Gesamtaufgabenwahrnehmung erhalten Sie beim Kreis Steinfurt.
Bitte beachten Sie: Ihre Ansprechpartner richten sich nach den jeweiligen Anfangsbuchstaben des Nachnames:
A-E = Herr Hoffeld
F-K = Frau Sünker/ Frau Stermann
L-R = Frau Greiwe
S-Z = Frau Drewlau
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Themen | Arbeit & Soziales, |