Ansprechpartner
Personalausweise
Seit dem 01.11.2010 gibt es in Deutschland den neuen Personalausweise in Scheckkartenformat.
Der neue Personalausweis bietet folgende Funktionen und Möglichkeiten:
Kostenloser Chip im Karteninneren, elektronische Ausweisfunktion für Transaktionen im Internet und an Automaten (elD = electronic Identitiy) mit 6-stelliger PIN-Nummer,
mehr Kontrolle über persönliche Daten, Vorbereitung für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente, Schutz gegen Missbrauch durch digitales Lichtbild und Fingerabdruck (freiwillig) zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Besitzer.
Die Möglichkeiten sind z. T. jedoch freiwillig, d. h. dass sich jeder die einzelnen Funktionen für seinen Ausweis individuell zusammenstellen kann.
Alle alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Gebühren | Der Bundesgesetzgeber hat folgende Gebühren für den neuen Personalausweis festgelegt: für unter 24-Jährige: 22,80 € für Personen ab 24 Jahren: 37,00 € Vorläufiger Personalausweis: 10,00 € |
Formulare | |
Fachbereiche | |
Zuständige Mitarbeiter | |
Themen | Meldeangelegenheiten und Pass-/ Ausweiswesen, |
Benötigte Dokumente | - Personalausweis, Kinderreisepass oder Reisepass - Geburtsurkunde, falls kein Ausweis oder Pass vorhanden ist - 1 biometrietaugliches Passfoto - PIN-Brief |