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Bordsteinabsenkungen

Bordsteinabsenkungen im öffentlichen Bereich

Bordsteinabsenkungen z. B. im Kreuzungsbereich von Straßen im Zuge von Gehwegen für Fußgänger mit Kinderwagen und Rollstuhlfahrer:
Anregungen für Bordsteinabsenkungen nimmt Herr Stork entgegen. Er wird Ihre Wünsche prüfen und ggf. im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde Lotte abarbeiten.

Bordsteinabsenkungen für Grundstücksausfahrten

Um den Antrag für eine Borsteinabsenkung zu Ihrer Haus- oder Grundstückseinfahrt zu bear-beiten, reicht ein formloser Antrag. Die Bordsteinabsenkung kann jedoch für den Antragstel-ler unter Umständen kostenpflichtig sein. Nähere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage. Ist eine Kostenübernahmeerklärung erforderlich, muss diese vom Bauherren unterschrieben werden. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt immer durch die Gemeinde. Aus haftungsrechtlichen Gründen sind Eigenleistungen durch den Bauherren nicht zulässig. Die Kosten können je nach Art des Gehweges und der Fahrbahnbeschaffenheit und nach Län-ge der Bordsteinabsenkung variieren.

 

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Themen Bauen & Denkmal,
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