Antrag auf Ein- und Ausbau, Meldungen eines Wasserzwischenzählers (Gartenwasserzähler)

Details

Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein und haben Investitionen für:

  • die Errichtung/Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen/Regenentlastungsanlagen oder
  • die Errichtung/Erweiterung von Einrichtungen, die zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Abgabefreiheit für Niederschlagswasser dienen oder
  • den Anschluss einer Abwasserbehandlungsanlage an eine andere oder
  • den Anschluss von Kleineinleitern an eine Abwasserbehandlungsanlage

getätigt?

Dann können sie diese mit der an das jeweilige Bundesland zu entrichtenden bzw. bereits entrichteten Abwasserabgabe bei Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen verrechnen. Dies führt zu einer Verringerung des zu zahlenden Abgabebetrags bzw. zur Erstattung eines bereits gezahlten Abgabebetrags.

Verrechenbar sind dabei die entstandenen Aufwendungen mit der für die in den drei Jahren vor der Inbetriebnahme der Anlage insgesamt für diese Anlage geschuldeten Abgabe. Die Ermittlung des Verrechnungszeitraums erfolgt Tag genau. Eine Verrechnung des - bedingt durch eine Überschreitung eines Überwachungswerts - erhöhten Teils der Schmutzwasserabgabe scheidet aus. Die Verrechnung der getätigten Aufwendungen müssen Sie auf den entsprechenden Formvordrucken bei der zuständigen Stelle beantragen. Die zuständige Stelle ist bei auftretenden Fragestellungen gern behilflich und fordert ggfs. weitere Unterlagen oder Nachweise zur Verrechnungsmaßnahme an

Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein und haben Investitionen für:

  • die Errichtung/Erweiterung von Abwasserbehandlungsanlagen/Regenentlastungsanlagen oder
  • die Errichtung/Erweiterung von Einrichtungen, die zur Erfüllung der Voraussetzungen für die Abgabefreiheit für Niederschlagswasser dienen oder
  • den Anschluss einer Abwasserbehandlungsanlage an eine andere oder
  • den Anschluss von Kleineinleitern an eine Abwasserbehandlungsanlage

getätigt?

Dann können sie diese mit der an das jeweilige Bundesland zu entrichtenden bzw. bereits entrichteten Abwasserabgabe bei Vorliegen aller erforderlichen Voraussetzungen verrechnen. Dies führt zu einer Verringerung des zu zahlenden Abgabebetrags bzw. zur Erstattung eines bereits gezahlten Abgabebetrags.

Verrechenbar sind dabei die entstandenen Aufwendungen mit der für die in den drei Jahren vor der Inbetriebnahme der Anlage insgesamt für diese Anlage geschuldeten Abgabe. Die Ermittlung des Verrechnungszeitraums erfolgt Tag genau. Eine Verrechnung des - bedingt durch eine Überschreitung eines Überwachungswerts - erhöhten Teils der Schmutzwasserabgabe scheidet aus. Die Verrechnung der getätigten Aufwendungen müssen Sie auf den entsprechenden Formvordrucken bei der zuständigen Stelle beantragen. Die zuständige Stelle ist bei auftretenden Fragestellungen gern behilflich und fordert ggfs. weitere Unterlagen oder Nachweise zur Verrechnungsmaßnahme an

Hinweise

Der Ein-, Ausbau oder Wechsel der Zähler ist der Gemeinde Lotte umgehend zu melden.

Einbau ist nicht zwingend durch eine Firma vorgesehen, der Antragsteller kann dies selbst übernehmen.

Begriffe im Kontext

Gartenwasserzähler Erstanmeldung, Zählerstandbekanntgabe, Zählertausch, Abmeldung, Abwasser, Schmutzwasser, Garten, Beet, Rasen, Entwässerung, Blumen, Pflanzen, Bäume, Stadt, Stadtwerke, Abgaben, Gebühren, Energie, Versorgung, Rückzahlung, Maßnahme, Aufwendungen, Kosten, Schmutzwasser, Kläranlage, Regenwasser, Abwasser, Niederschlagswasserabgabe, Niederschlagswasser, Mischwasserkanalisation, Einleitung, Schmutzwassereinleitung, Trennsysteme, Mischwasser, KSR, RÜB, SRK, Niederschlagswassereinleitung, RÜ, Schmutzwasserabgabe, Abwasserabgabe, Kleineinleiterabgabe, Kleineinleiter, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, ZSE, Schmutzwasserabgabeverrechnung, Anschluss Kläranlage, VS, Minderung der Schadstofffracht, Kleineinleiterabgabeverrechnung, Erweiterung Rückhaltevolumen, PS, Überwachungswert, Mindestanforderung, Umbau einer Mischwasserentlastungsanlage, Phosphatfällung, Erhöhung, Niederschlagswasserabgabeverrechnung, Verbesserung der Reinigungsleistung, Überschreitung, Außengebietsentwässerung, Abgabefreiheit, Verjährung, Zahl der Schadeinheiten, Auflassung Kläranlage