Hundehaltung-Onlinedienste

Details

Wer einen Hund hält, muss diesen innerhalb weniger Wochen nach Kauf bzw. Geburt des Hundes oder nach einem Wohnortwechsel bei der örtlichen Finanzverwaltung anmelden. Handelt es sich bei dem Hund um eine als gefährlich eingestufte Rasse, muss dieser in einigen Bundesländern zusätzlich beim örtlichen Ordnungsamt angemeldet werden. Nach Anmeldung des Hundes erhält die Besitzerin oder der Besitzer eine Hundesteuermarke. Zieht die Halterin oder der Halter mit dem Hund um, verstirbt oder entläuft der Hund bzw. gibt die Halterin oder der Halter den Hund an eine neue Besitzerin oder einen neuen Besitzer ab, muss auch dies der Finanzverwaltung gemeldet werden.

Folgende Dienstleistungen können Sie bequem online beantragen:

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