Gewerbe-Onlinedienste
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In Deutschland herrscht Gewerbefreiheit, d.h. für die Ausübung der meisten Gewerbe ist keine besondere Erlaubnis erforderlich. Nur in bestimmten Branchen ist abweichend davon eine spezielle Erlaubnis notwendig. Selbstständige müssen ihr Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde anzeigen. Diese informiert darüber, welche Gewerbe angezeigt werden müssen und wie hoch die Kosten sind.
Folgende Dienstleistungen können Sie bequem online beantragen:
Online-Dienste
Zum Onlinedienst Antrag auf Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz NRWZum Onlinedienst Gewerbe-Ummeldung - nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung mit PaymentZum Onlinedienst Gewerbeanmeldung - nach § 14 oder § 55c der Gewerbeordnung mit PaymentZum Onlinedienst Online-Antrag - Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen (BMJ)Zum Onlinedienst Online-Antrag - Auszug aus dem Gewerberegister (WSP)Zum Onlinedienst Online-Antrag - Gaststättengewerbe (WSP)Zum Onlinedienst Online-Formular - Antrag auf Auskunft aus dem GewerberegisterZum Onlinedienst Online-Formular - Gewerbe-Abmeldung










