Anzeige erstatten - Anzeige einer Straftat (NRW)

Details

Bei allen Polizeidienststellen, der Staatsanwaltschaft oder bei Gericht können Betroffene einer Straftat eine Anzeige erstatten. Dies kann auch digital/online über die Internetwache der Polizei erfolgen. Die Polizei ist zur Erforschung des Sachverhalts und somit auch zur Entgegennahme der Anzeige gesetzlich verpflichtet.

Die Erstattung einer Strafanzeige ist wichtig! Denn ohne Kenntnis der Straftat können Polizei und Staatsanwaltschaft nicht tätig werden. In der Folge kann die Tat nicht erforscht und aufgeklärt werden, der Täter oder die Täterin bleibt unentdeckt, unbestraft und er oder sie kann weiterhin Straftaten begehen. Mit einer Strafanzeige schützen Sie demnach sich und andere!

Online-Dienste

Kosten

keine

Hinweise

Antragsdelikte können gemäß §77b StGB nur verfolgt werden, wenn Geschädigte oder deren gesetzlicher Vertreter schriftlich oder zu Protokoll eines Gerichts oder einer Staatsanwaltschaft Strafantrag stellen.

Der Strafantrag ist bis zum Ablauf einer Frist von drei Monaten zu stellen.

Im Notfall: Wählen Sie die 110!

Rufen Sie die Notrufnummer 110 an, wenn Sie die Hilfe der Polizei benötigen:

  • Weil Sie sich bedroht fühlen, in Gefahr sind oder einer Straftat ausgesetzt sind, die einen polizeilichen Einsatz erfordert.

  • Wenn Sie beobachten, dass andere in solche Situationen geraten.

  • Wenn Sie eine Person vermissen, bei der Sie nicht sicher ausschließen können, dass sie sich in einer hilflosen Lage oder in Gefahr befindet.

Wenden Sie sich bei vermissten Kindern stets und unmittelbar an die Polizei.

Unterlagen

Benötigte Informationen:

  • Wie sind Sie erreichbar

  • Was ist konkret passiert

  • Sie kennen Tatverdächtige oder Zeugen

Verfahrensablauf

Sie können Ihre Strafanzeige auf verschiedenen Wegen bei der Polizei erstatten:

  • Online hier über die Internetwache.

  • Alternativ vor Ort auf einer Polizeidienststelle

  • per Telefon

  • schriftlich per Post