Informationen zu den Kommunalwahlen 2025
Hier finden Sie alle Informationen der Verwaltung rund um die Kommunalwahl, die am 14. September 2025 stattfindet.
- 02.09,2025: Wahlbekanntmachung der Gemeinde Lotte
02.09,2025: Wahlbekanntmachung der Gemeinde Lotte
- 29.08.2025: So wählen Sie richtig bei der Briefwahl
29.08.2025: So wählen Sie richtig bei der Briefwahl
Wähler/innen, die durch Briefwahl wählen wollen, erhalten auf Antrag von der Gemeinde
- i.d.R. drei Stimmzettel (einen für jede Wahl, für die eine Wahlberechtigung besteht)
- einen amtlichen gemeinsamen blauen Stimmzettelumschlag
- einen roten Wahlbriefumschlag
- ein Merkblatt für die Briefwahl
- einen Wahlschein
Die Wählerin/Der Wähler kennzeichnet persönlich die Stimmzettel. Alle ausgehändigten Stimmzettel werden in den amtlichen blauen Stimmzettelumschlag gelegt. Anschließend wird die auf dem Wahlschein abgedruckte Versicherung an Eidesstatt unterschrieben. Datum und Ort sind anzugeben.
In den roten Wahlbriefumschlag werden dann folgende Unterlagen gelegt:
- blauer Stimmzettelumschlag mit den Stimmzetteln
- unterschriebener Wahlschein
Dieser rote Wahlbriefumschlag ist so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle zu übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 16:00 Uhr eingeht. Später eingehende Wahlbriefe werden bei den Wahlen nicht berücksichtigt. Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Umschlägen genannten Stelle abgegeben werden.
Es bestehen noch Fragen oder Unklarheiten? Dann rufen Sie uns gerne an unter 05404 889-851 oder -854.
►Hier finden Sie zudem noch ein Video der Landeszentrale für politische Bildung: Kann ich beim Ankreuzen etwas falsch machen?
- 12.08.2025: Beantragung eines Wahlscheines für die Briefwahl
12.08.2025: Beantragung eines Wahlscheines für die Briefwahl
Informationen zur Briefwahl
Wer am 14.09.2025 nicht persönlich zur Wahl gehen kann oder möchte, hat die Möglichkeit seine Stimme per Briefwahl abzugeben.
Für die Teilnahme an der Wahl per Briefwahl ist ein Wahlscheinantrag erforderlich.Hinweis: Das Briefwahlbüro öffnet ab dem 25.08.2025. Ab dann werden die Briefwahlunterlagen verschickt. Der Antrag kann auch bereits vorher gestellt werden.
►Wie stelle ich meinen Wahlscheinantrag für die Wahl per Briefwahl?
- Mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief
Einen Wahlscheinantrag samt Briefwahlunterlagen können Sie mit dem Vordruck auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes stellen. Bitte achten Sie darauf, alle Felder auf dem Vordruck (Geburtsdatum, aktuelles Datum, Unterschrift) auszufüllen. Den Antrag können Sie per Post (zzgl. Portokosten) zurücksenden, persönlich im Rathaus abgeben oder in den Briefkasten am Rathauseingang werfen.
- Formlos, schriftlich, mündlich (nicht telefonisch) oder elektronisch
Falls Sie nicht den Vordruck auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes verwenden möchten, sind für einen formlosen, schriftlichen, mündlichen (nicht telefonisch) oder elektronischen Antrag mindestens folgende Angaben erforderlich: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und Wohnanschrift, gegebenenfalls eine abweichende Versandanschrift.
Per Online-Formular (ab 18.08.2025)
Die Beantragung eines Wahlscheines mit Briefwahlunterlagen ist auch online möglich. Ein entsprechendes Formular ist über diesen Link oder den (auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief aufgedruckten) QR-Code aufrufbar:
https://www.wahlschein.de/IWS/start.do?mb=5566048
Der Wahlschein samt Briefwahlunterlagen wird jeweils nach erfolgter Antragstellung per Post zugestellt.
- Im Briefwahlbüro
Es besteht die Möglichkeit, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen direkt im Briefwahlbüro der Gemeinde Lotte zu beantragen. Dazu ist neben der Wahlbenachrichtigung ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) bereitzuhalten und auf Verlangen vorzuzeigen.
Neben der Beantragung und Abholung von Briefwahlunterlagen kann die Briefwahl auch bequem direkt vor Ort vorgenommen werden.
Das Briefwahlbüro erreichen Sie über den Vordereingang des Rathauses, Westerkappelner Straße 19, 49504 Lotte.
Sie können das Briefwahlbüro ohne vorherige Terminankündigung besuchen.
Das Briefwahlbüro hat zu folgenden Zeiten geöffnet:
25.08.2025 – 12.09.2025:
- Montag 08:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr
- Donnerstag 08:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 17:30 Uhr
- Freitag, den 12.09, von 08:30 – 15:00 Uhr
- Sowie nach telefonischer Vereinbarung
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wichtig: Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt und/oder persönlich in Empfang nehmen möchte, muss eine schriftliche Vollmacht (zu finden auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief) vorlegen.
►Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen zurücksenden?
Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig mit der Post (empfohlen wird spätestens am dritten Werktag vor der Wahl, also am Donnerstag, dem 10.09.2025) zurückgesendet werden. Briefwähler/innen können ihre Briefwahlunterlagen auch direkt bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgeben oder abgeben lassen. In jedem Fall trägt die Wählerin/der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Es wird angeregt, die Briefwahl sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchzuführen und den Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abzusenden oder dort abzugeben.
Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 16.00 Uhr vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.
- 07.08.2025: Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zu den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 14. September 2025 und einer eventuellen Stichwahl um das Amt des Landrates/der Landrätin
07.08.2025: Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen zu den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen am 14. September 2025 und einer eventuellen Stichwahl um das Amt des Landrates/der Landrätin
- 05.08.2025: Informationen für sehbehinderte und blinde Menschen
05.08.2025: Informationen für sehbehinderte und blinde Menschen
Akustische Stimmzettel
Für die akustische Unterstützung für den Stimmzettel-Inhalt wurde ein Text-to-Speech-System entwickelt. Unter der kostenlosen Nummer 0800 0009671 können sich Anrufende nach Eingabe der Wahlkreisnummer den Stimmzettel des Wahlkreises vorlesen lassen. Die Anrufenden haben die Möglichkeit, die Ansage wiederholen zu lassen. Die Rufnummer ist ab dem 10.08.2025 täglich 24 Stunden erreichbar. Die Daten werden von den Wahlkreisleitungen aus der Wahlsoftware exportiert und hochgeladen. Familiennamen werden buchstabiert, um Verwechselungen auszuschließen. Unter dieser Nummer werden auch Informationen zur Handhabung der Schablone gegeben und die Bezugsquellen für die Wahlhilfepakete genannt.
Wahlhilfepaket
Ein Wahlhilfepaket mit einer Schablone und einer CD mit Informationen und Hinweisen erhalten Interessierte, die in Westfalen oder Lippe wohnen, beim Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter Telefon 0231 / 557590-0 oder per Mail unter info(at)bsvw.de. Die Unterlagen werden postalisch versandt. Nähere Informationen sind der Website des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e.V. zu entnehmen: Informationen für sehbehinderte und blinde Wahlberechtigte - www.bsvw.org
- 05.08.2025: Informationen in Leichter Sprache
05.08.2025: Informationen in Leichter Sprache
Diese Broschüre informiert in sogenannter „Leichter Sprache“ über die Kommunalwahlen 2025.
Von Fragen wie „Was heißt Kommunalwahl?“, „Was macht ein Gemeinderat?“, „Wer sind der Bürgermeister und der Landrat?“, „Wer darf wählen?“ bis hin zur Bedeutung von Wahlbenachrichtigungen, Briefwahlen oder Stimmauszählungen erklärt die Broschüre verständlich das Thema Wahlen.
Sie zeigt, wie Wahlen funktionieren und sie zeigt die Bedeutung von Wahlen.
- 04.08.2025: Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Lotte am 14.09.2025
04.08.2025: Bekanntmachung Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Lotte am 14.09.2025
Gem. § 19 Absatz 1 des Kommunalwahlgesetzes vom 30. Juni 1998 in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit §§ 30, 31 Absatz 4 der Kommunalwahlordnung vom 31. August 1993 in der zurzeit gültigen Fassung werden nachstehend die vom Wahlausschuss der Gemeinde Lotte in seiner Sitzung am 15.07.2025 zugelassenen Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Lotte am 14.09.2025 bekanntgemacht: Zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Lotte am 14.09.2025
- 01.08.2025: Informationen zur Kommunalwahl am 14. September 2025 sowie einer etwaigen Stichwahl am 28. September 2025
01.08.2025: Informationen zur Kommunalwahl am 14. September 2025 sowie einer etwaigen Stichwahl am 28. September 2025
Hier finden Sie den Infozettel: Informationen zur Kommunalwahl am 14. September 2025 sowie einer etwaigen Stichwahl am 28. September 2025
- 29.07.2025: Bekanntmachung über die Unterrichtung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger/innen über ihr Wahlrecht bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025 in der Gemeinde Lotte gemäß § 12 Abs. 7 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
29.07.2025: Bekanntmachung über die Unterrichtung der von der Meldepflicht befreiten Unionsbürger/innen über ihr Wahlrecht bei den Kommunalwahlen am 14. September 2025 in der Gemeinde Lotte gemäß § 12 Abs. 7 Kommunalwahlordnung (KWahlO)
Am 14.09.2025 finden in Nordrhein-Westfalen die allgemeinen Kommunalwahlen statt. An diesen Wahlen können auch Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger/innen) teilnehmen. Dies allerdings nur, wenn sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die bei ihrer Meldebehörde bis zum 42. Tag vor der Wahl (03.08.2025) für eine Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) gemeldet sind, werden bei Vorliegen der wahlrechtlichen Voraussetzungen von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Von Amts wegen in das Wählerverzeichnis werden auch die nach dem Stichtag bis zum 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) zugezogenen und bei der Meldebehörde gemeldeten Wahlberechtigten eingetragen. Sie erhalten von ihrer Wohnortgemeinde eine Wahlbenachrichtigung und können ohne Erfüllung weiterer Formalitäten an der Wahl teilnehmen.
Wahlberechtigte Unionsbürger/innen, die wegen Befreiung von der Meldepflicht (§ 26 Bundesmeldegesetz - BMG) nicht bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der entsprechende Antrag ist bis spätestens zum 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) zu stellen. Einem später eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden.
Dafür ist Voraussetzung, dass sie gem. §§ 7 und 8 des Kommunalwahlgesetzes (KWahlG) am Wahltag
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens dem 29.08.2025 (= 16. Tag vor der Wahl) ihre Wohnung (bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung) im Wahlgebiet innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets haben und
- in der Bundesrepublik Deutschland nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Der Antrag muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Anschrift sowie Staatsangehörigkeit enthalten und persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein. In seinem/ihren Antrag hat der/die Unionsbürger/in durch Abgabe einer Versicherung an Eides Statt den Nachweis für seine/ihre Wahlberechtigung zu erbringen.
Gegenstand der Versicherung an Eides Statt ist eine Erklärung
- über seine Staatsangehörigkeit,
- über seine Anschrift in der Gemeinde,
- dass er/sie am Wahltag seit mindestens dem 16. Tag vor der Wahl (29.08.2025) im Wahlgebiet ununterbrochen eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung, innehaben wird.
Der Bürgermeister kann die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises und eines Nachweises über die Wohnung und den Zeitpunkt des Innehabens der Wohnung verlangen. Kann eine wahlberechtigte Person infolge einer Behinderung die Eintragung in das Wählerverzeichnis nicht selbst beantragen, darf sie sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen. Bedient sich der/die Wahlberechtigte einer Hilfsperson, so hat diese an Eides Statt zu versichern, dass sie den Antrag entsprechend den Angaben des/der Wahlberechtigten ausgefüllt hat und dass die darin gemachten Angaben nach ihrer Kenntnis der Wahrheit entsprechen. Einem verspätet eingehenden Antrag kann nicht mehr entsprochen werden. Den Antrag erhalten Sie über Ihre Meldebehörde.
Lotte, den 25.07.2025
Bürgermeister/Wahlleiter
(Middelberg)
- 26.05.2025: Bekanntmachung: Ergänzung zur Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Lotte am 14. September 2025 vom 09.05.2025
26.05.2025: Bekanntmachung: Ergänzung zur Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Lotte am 14. September 2025 vom 09.05.2025
Klarstellung zur Anwendbarkeit des § 15a KWahlG NRW und der damit korrespondierenden Vorschriften der KWahlO NRW - Der Verfassungsgerichtshof NRW (VerfGH) hat entschieden, dass § 15a Absatz 1 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahlG) in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlbezogener Vorschriften vom 5. Juli 2024 (GV. NRW. S.444) gegen Artikel 4 Absatz 1 der Landesverfassung in Verbindung mit Artikel 9 Absatz 1 des Grundgesetzes verstößt. Der VerfGH NRW hat die Vorschrift gemäß § 61 Absatz 3 VerfGHG NRW für nichtig erklärt. Hieraus folgt, dass Wählergruppen, die nach § 2 Absatz 1 Wählergruppentransparenzgesetz einer Pflicht zur Rechenschaftslegung unterliegen, für einen gültigen Wahlvorschlag zu den Kommunalwahlen – entgegen der bisher geltenden Regelung und entgegen Ziffer 1.3der Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 09.05.2025 (Amtsblatt 3723 vom 09.05.2025) – diesem keine Bescheinigungen beifügen müssen, die ihr der Präsident des Landtags nach § 4 Absatz 2 Wählergruppentransparenzgesetz über die Vorlage ihrer Rechenschaftsberichte für die letzten zwei abgeschlossenen Rechnungsjahre erteilt hat. Die Absätze 2 bis 7 des § 15 KWahlG wurden nicht aufgehoben und sind weiter anzuwenden. Die öffentliche Bekanntmachung zur Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen vom 09.05.2025 (Amtsblatt 3723 vom 09.05.2025) behält darüber hinaus ihre Gültigkeit.
Lotte, den 30.05.2025
Gemeinde Lotte
Der Wahlleiter
Middelberg
- 13.05.2025: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
13.05.2025: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht
Die Aufgaben am Wahltag sind vielfältig und von großer Bedeutung: Sie geben im Wahllokal die Stimmzettel aus, prüfen die Wahlberechtigung, führen das Wählerverzeichnis und zählen am Abend gemeinsam die Stimmen aus. Dabei müssen Sie keine Vorerfahrungen mitbringen. Wir bereiten Sie in einer kurzen Schulung bestens vor und stellen alle erforderlichen Unterlagen bereit. Außerdem stehen Ihnen erfahrene Mitglieder des Wahlvorstands unterstützend zur Seite.
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann werden, wer mindestens 16 Jahre alt ist, die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedsstaates besitzt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Der Wahlvorstand setzt sich aus verschiedenen Positionen zusammen, darunter Wahlvorsteher, Schriftführer sowie deren Stellvertretung und mehrere Beisitzer. Der Dienst wird in zwei Schichten organisiert: vormittags von 7:30 bis 13:00 Uhr und nachmittags von 13:00 bis 18:00 Uhr. Bei einer Nachmittagsschicht ist keine Teilnahme an der morgendlichen Zusammenkunft erforderlich. Ab 18:00 Uhr treffen sich alle Wahlhelfenden zur Auszählung der Stimmen. Für Ihr ehrenamtliches Engagement erhalten Sie ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35,00 Euro. Die Erfrischungsgelder werden nach abschließender Prüfung der Wahlniederschriften auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Sie haben Interesse?
Wenn Sie dabei sein möchten, freuen wir uns über Ihre Vormerkung. Nutzen Sie dafür gerne dieses Onlineformular: OLAV - Online Anträge und Vorgänge - Bereitschaftserklärung für Wahlhelfende
Für Fragen oder eine telefonische Anmeldung steht Ihnen das Wahlamt der Gemeinde Lotte gerne telefonisch unter 05404 889-851 oder per E-Mail unter wahlen@lotte.de zur Verfügung.
- 08.05.2025: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Lotte
08.05.2025: Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Gemeinde Lotte
- 16.04.2025: Wahlbezirke Kommunalwahl
16.04.2025: Wahlbezirke Kommunalwahl
Die Einteilung der 31 Kreiswahlbezirke mit den jeweiligen Gemeindewahlbezirken kann unter folgendem Link eingesehen werden: Wahlbezirke Kommunalwahl 2025