Personenstandsurkunden

Details

Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z. B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.

Urkundenarten:

Wo gibt es die Urkunden?

Sämtliche Urkunden erhalten Sie bei dem Standesamt, welches den entsprechenden Registereintrag führt, also diesen Personenstandsfall (Ort des Ereignisses) beurkundet hat, die Eheurkunde z. B.  bei dem Standesamt, das die Eheschließung vorgenommen hat, die Geburtsurkunde bei dem Standesamt Ihres Geburtsortes usw.

Begriffe im Kontext

Urkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurunden, Eheurkunden, Lebenspartnerschaftsurunden