Alle beitragspflichtigen Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2025 eine Kindertageseinrichtung in Lotte besucht, sind verpflichtet, ihr Einkommen zur Berechnung des KiTa-Beitrags anzugeben. Dieser richtet sich nach der Höhe des Jahresbruttoeinkommens und dem gebuchten Betreuungsumfang. Wer die Erklärung nicht abgibt, muss automatisch den Höchstbeitrag zahlen.
Dank des neuen Online-Dienstes können Eltern die „Verbindliche Erklärung zum Elterneinkommen“ bequem von zu Hause ausfüllen und absenden. Die Daten werden direkt an die zuständige Sachbearbeiterin weitergeleitet.
Die Nutzung des Online-Formulars ist sowohl mit Anmeldung über die BundID, als auch ohne diese im Serviceportal möglich. Eine Registrierung mit der BundID bietet den Vorteil, dass die Personendaten bereits vorausgefüllt sind und eine Statusübermittlung des Bearbeitungsstandes erfolgt. Eine Anleitung zur Beantragung der BundID finden Sie hier: BundID - Hilfe zur Einrichtung
Das Merkblatt „Elternbeiträge zur Kindertagesbetreuung“, die Elternbeitragstabelle sowie weitere Informationen sind im Serviceportal der Gemeinde Lotte unter der Dienstleistung „Elternbeiträge Kindertagesbetreuung“ hinterlegt.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Röhlke telefonisch unter 05404 889-828 oder per E-Mail an roehlke(at)lotte.de zur Verfügung.
Foto: Nina Jostmeier