Leider kommt es immer wieder vor, dass Laub in großen Mengen von den Grundstücken auf die Straße oder in den Rinnstein gekehrt wird.
Lt. Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lotte darf das Laub nicht vom Grundstück auf die Straße, auf den Gehweg oder in den Rinnstein gefegt werden, sondern muss von den Anliegern/innen selbst entsorgt werden.
Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Anlieger/innen können ihr Laub ab sofort bis einschl. 16.12.2023 und dann wieder ab dem 08.01.2024 bis zum 31.01.2024 kostenlos bei der Fa. Wienkämper, Napoleondamm 6, OT Wersen, abgeben.