Mareile Jannaber und Silke Reichelt sind die neuen Schiedsfrauen für Lotte

(v.l.n.r.) Silke Reichelt, Karin Gabriel, Friedhelm Lange, Mareile Jannaber und Rainer Lammers

20 Jahre lang war Friedhelm Lange Schiedsmann für den Ortsteil Lotte. Per Ratsbeschluss vom 07.04.2022 übernahm Mareile Jannaber die ehrenamtliche Tätigkeit. Die Ortsteile Wersen, Büren und Halen werden durch Frau Silke Reichelt, die am 20.05.2021 zur Schiedsfrau durch den Rat gewählt wurde, betreut. Karin Gabriel, Direktorin des Amtsgerichtes, und Lottes Bürgermeister Rainer Lammers dankten Herrn Lange für seine langjährige Tätigkeit und begrüßten die neuen Schiedsfrauen und wünschen ihnen, für diese gewissenhafte und unparteiliche Position, eine gute Hand.

Das Schiedsamt ist eine ehrenamtliche, das heißt unentgeltlich ausgeübte Tätigkeit zur Schlichtung eines Streites. Die Einschaltung einer Schiedsperson ist oft der schnellste Weg, einen Streit unbürokratisch und kostensparend beizulegen. In einigen Fallkonstellationen ist der Weg zum Schiedsamt auch gesetzlich vorgeschrieben, so z. B. in den sog. Privatklagesachen, in denen sich der Betroffene selbst mit einer Klage an das Strafgericht wenden muss, da die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse an einer Straftat bejaht hat. Einer solchen Klage ist eine Schlichtungsverhandlung vor der Schiedsperson vorgeschaltet. Auch für einige bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten ist ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren obligatorisch, z. B. Nachbarschaftsstreit.

Schiedspersonen entscheiden nicht, sondern versuchen rechtlich einen Vergleich herbeizuführen, der genauso wie ein Gerichtsurteil vollstreckbar ist. Das heißt, sie sind Mittler zwischen den streitenden Parteien und geben diesen in einer ruhigen Atmosphäre die Gelegenheit, sich auszusprechen. Die Schiedsperson nimmt sich Zeit, hört zu und versucht, die bestehenden Spannungen abzubauen, um ‑ im besten Falle - als Ergebnis einen Vergleich aufzusetzen, den beide Streitparteien und die Schiedsperson unterzeichnen.

Der Rat der Gemeinde wählt die Schiedsperson für eine Wahlzeit von fünf Jahren. Das Amtsgericht Tecklenburg bestätigt und vereidigt die gewählte Schiedsperson und verpflichtet diese, die Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.

Hinweis: Aufgrund von Corona war die Begrüßung und Urkundenübergabe verschoben worden.

 

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