Planfeststellung für den A 30 Ausbau des Autobahnkreuzes (AK) Lotte / Osnabrück (A 1) bis zur Anschlussstelle (AS) Hasbergen-Gaste

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Bekanntmachung
Planfeststellung für den A 30 Ausbau des Autobahnkreuzes (AK) Lotte / Osnabrück (A 1) bis zur Anschlussstelle (AS) Hasbergen-Gaste
A 30 von Bau-km 1+370,00 bis Bau-km 4+900,00
A 1 von Bau-km 0+150,00 bis Bau-km 2+250,00km
im Zuge der A 30 von Betriebs-km 63+630 bis Betriebs-km 66+890
im Zuge der A 1 von Betriebs-km 228+352 bis Betriebs-km 230+452
auf dem Gebiet
• der Gemeinde Hasbergen, Gemarkung Gaste, Flure 2, 3
• der Gemeinde Hopsten, Gemarkung Hopsten, Flur 2
• der Stadt Hörstel, Gemarkung Dreierwalde, Flure 5, 6
• der Gemeinde Lotte,

Gemarkung Lotte, Flure 25, 26, 27, 28 Gemarkung Wersen, Flur 3

- Anhörungsverfahren -
Die Bezirksregierung Münster führt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die o. a. Baumaßnahme gemäß § 17a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) in Verbin-dung mit § 73 Abs. 6 des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW) einen Erörterungstermin durch.


Die Erörterung findet vom 25.04.2023 bis zu 27.04.2023 im Haus Hehwerth, Bahnhofstraße 13, 49504 Lotte, statt.


Es ist folgende Tagesordnung vorgesehen:


Dienstag, 25. April 2023:
10:00 – 13:00 Uhr Erörterung der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange und der anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigungen
14:00 – 17:00 Uhr Themenbezogene Erörterung von Einwendungen Privater
1. Planrechtfertigung
2. Verkehrsprognose
3. Lärm
4. Sonst. Immissionen
5. Klima


Mittwoch, 26. April 2023:
09:30 – 13:00 Uhr Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine geplante Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind


Donnerstag, 27. April 2023:
09:30 – 13:00 Uhr Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine geplante Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind
14:00 – 17:00 Uhr Erörterung der Einwendungen Privater, die durch eine geplante Grundstücksinanspruchnahme betroffen sind


Der Zeitbedarf für die Behandlung der einzelnen Tagesordnungspunkte kann nicht ab-geschätzt werden. Bei Bedarf ist daher eine Verlängerung der Erörterung an den ein-zelnen Tagen über 17:00 Uhr hinaus möglich. Falls erforderlich, wird die Erörterung über den 27. April 2023 hinaus oder an einem späteren Termin fortgesetzt.


In dem Termin werden die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange zu dem Plan mit denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, den Betroffenen, den Behörden und der Vorhabenträ-gerin (Autobahn GmbH) sachlich erörtert.


Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Die Verhandlungsleitung kann Zuhörer, insbesondere Vertreterinnen und Vertreter der Medien zulassen, wenn keine Berech-tigte bzw. kein Berechtigter widerspricht. Teilnahmeberechtigt sind nachfolgend ge-nannte Privatpersonen:


• Einwenderinnen und Einwender (Personen, die schriftlich oder zur Nieder-schrift Einwendungen erhoben haben),
• Betroffene (Personen, deren Rechte oder Belange von dem Vorhaben berührt werden) sowie deren
• gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter, Bevollmächtigte und Sachbeistände
(Bevollmächtigte haben ihre Bevollmächtigung durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben) und
• Vertreterinnen und Vertreter der am Verfahren beteiligten Behörden und Verbände.


Kosten, die durch die Teilnahme am Erörterungstermin oder durch Vertreterbestellung entstehen, werden nicht erstattet.


Es wird darauf hingewiesen, dass beim Ausbleiben einer oder eines Beteiligten auch in Abwesenheit dieser Person verhandelt werden kann, dass verspätete oder formun-wirksame Einwendungen von der inhaltlichen Erörterung grundsätzlich ausgeschlos-sen sind und dass das Anhörungsverfahren mit Schluss des Erörterungstermins beendet ist.


Die form- und fristgerecht eingegangenen Einwendungen werden auch dann im weiteren Verfahren berücksichtigt, wenn die Einwenderin oder der Einwender nicht am Erörterungstermin teilnimmt.


Die detaillierte Tagesordnung und das Informationsblatt zum Erörterungstermin sind ab dem 13. April 2023 auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster unter www.brms.nrw.de/go/verfahren -> Planfeststellung Straße (Stichwort: Erörterungstermin – Planfeststellung für den A 30 Ausbau des Autobahnkreuzes Lotte) einzusehen und abrufbar. Dort finden sich auch Hinweise zum Datenschutz in Planfeststellungsverfahren.


Lotte, den 11.04.2023 Gemeinde Lotte
Rainer Lammers
Bürgermeister

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