Der Landtag NRW hat kurzfristig die Aufstellung eines Landesprogramms „Neustart miteinander“ beschlossen, um - als Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der Vereine - diese bei der Ausrichtung von öffentlichen Veranstaltungen unter Wahrung der geltenden Coronaschutzvorschriften finanziell zu unterstützen. Insgesamt 54 Millionen Euro stehen zur Förderung ehrenamtlich getragener öffentlicher Veranstaltungen bereit. Jeder eingetragene Verein kann als einmalige Unterstützung einen Zuschuss in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für eine Veranstaltung im Jahr 2021, grundsätzlich bis maximal 5000 €, beantragen. Maßstab für die Höhe der Förderung sind die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben der Veranstaltung. Die Antragstellung selbst erfolgt online durch den jeweiligen Verein bei der jeweils regional zuständigen Bezirksregierung.
Weitere Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.