Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die in klimafreundliche Heiztechnik und Wärmedämmung investieren, bekommen ab sofort mehr Geld vom Staat. Den Anfang machte ein Beschluss der Bundesregierung Ende 2019, nachdem eine steuerliche Absetzung von Maßnahmen zur energetischen Gebäudemodernisierung möglich ist. Anfang 2020 veröffentlichen die staatlichen Förderinstitute ihre aktualisierten Förderprogramme mit deutlich erhöhten Förderquoten. Zudem wurde die Förderlandschaft neu strukturiert und übersichtlicher gestaltet: Liegen bei der KfW-Bank nun fast alle Fördermaßnahmen rund um die energetische Gebäudemodernisierung, so spezialisiert sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) auf das Thema Heizungserneuerung.
Gerade dieser Bereich wird für viele Eigentümer nun besonders interessant, da sich die Energiekosten bei Gas- oder Öl-Heizungen durch die CO2-Bepreisung ab 2021 deutlich erhöhen werden. Gedämmte Häuser, die erneuerbare Energien nutzen sind gegenüber unsanierten Gebäuden mit fossilen Heizungen zukünftig extrem im Vorteil. Bei einem jährlichen Verbrauch von bspw. 3.000 Liter Heizöl beträgt allein der Zuschlag bis 2025 insgesamt rund 1.800 Euro. Diese Mehrkosten können vermieden und dafür ein „Mehr“ an Wohnkomfort gewonnen werden. Der derzeit historisch niedrige Ölpreis, bedingt durch die Wirtschaftskrise, sollte niemand dazu verleiten, weiterhin auf den Rohstoff Öl zu setzen. Ein Heizungsaustausch kann bei Umstieg von Ölheizung auf eine Heizung mit regenerativer Energie mit bis zu 45 % bezuschusst werden – also fast die Hälfte der Kosten werden übernommen. „Besonders schlau ist, es vor einer Heizungserneuerung die Option einer Dämmung zu prüfen“, verrät Haus im Glück-Expertin Andrea Kiewitt. „Es kann sehr sinnvoll sein, erst den Energieverbrauch zu reduzieren und dann eine angepasste neue Heizungstechnik zu installieren – dafür gibt es schon bei Einzelmaßnahmen statt bisher 10 nun 20 % direkten Zuschuss von der KfW-Bank“. Wird aus dem bestehendem Wohnhaus nach der Modernisierung ein KfW-Effizienzhaus gibt es weitere Zuschüsse, erklärt die Energieberaterin.
Alternativ zum direkten Zuschuss können energetische Sanierungsmaßnahmen nun steuerlich mit 20 % von insgesamt bis zu 200.000 Euro Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren abgesetzt werden. Welche Option am Günstigsten ist, sollte vorab durchgerechnet und im Idealfall bei einer individuellen Energieberatung thematisiert werden. Kosten für einen Energieberater können übrigens zu 50 % abgesetzt werden. Lotteraner, die im Quartier „Büren“ wohnen, haben hier doppelt Glück: Im Rahmen des Quartiersprojektes ist eine beratende Begleitung von energetischen Modernisierungsmaßnahmen durch die Energieberaterin Andrea Kiewitt für sie kostenlos. Termine können unter 0173 3950030 oder andrea_kiewitt(at)web.de vereinbart werden.